Leitlinien-Update der DEGAM: klares Zeichen gegen Über- und Unterversorgung11. Mai 2023 Abbildung: ©christianchan/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat ihre Leitlinie „Schutz vor Über- und Unterversorgung – gemeinsam entscheiden“ überarbeitet. Im Update werden konkrete Beispiele für Über- oder Unterversorgung genannt. Mit dem Update will die DEGAM mehr Aufmerksamkeit für das strukturelle Problem schaffen und Hausärztinnen und Hausärzten zudem konkrete und evidenzbasierte Empfehlungen gegen Über- und Unterversorgung an die Hand geben – in Zeiten der Klimakrise und immer noch zu hoher CO₂-Emissionen im Gesundheitswesen doppelt relevant. Diese Leitlinie ist bisher die einzige Leitlinie in Deutschland, die auf konkrete Änderungen in der ärztlichen Praxis abzielt. Überversorgung gefährdet die Patientensicherheit und verschwendet Ressourcen. Gleichzeitig gibt es viele Patientinnen und Patienten, die nicht ausreichend versorgt sind. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft engagiert sich die DEGAM dafür, diese Arten der Fehlversorgung abzubauen: Bereits 2019 hat die DEGAM erstmalig eine Leitlinie „Schutz vor Über- und Unterversorgung – gemeinsam entscheiden“ vorgestellt. Für die neue Leitlinie wurden in einem aufwändigen Prozess DEGAM-Leitlinien und Nationale Versorgungsleitlinien in Hinblick auf Über- und Unterversorgung analysiert und als eigene Leitlinie mit evidenzbasierten Empfehlungen gegen Über- und Unterversorgung zusammengefasst. Seit April 2023 liegt eine neue Version dieser Leitlinie vor. Ziel war und ist es, einerseits die Patientensicherheit zu fördern und andererseits mit den Ressourcen der Solidargemeinschaft verantwortlich umzugehen: Zu viel Medizin kann schädlich sein, zudem fehlen durch Überversorgung und -diagnostik die Mittel für das, was wirklich wichtig ist. Außerdem muss der Schutz des Klimas unbedingt berücksichtigt werden: Je mehr Leistungen erbracht werden, desto höher fallen die CO₂-Emissionen im Gesundheitswesen aus. Die Leitlinie zeigt klar auf, welche Leistungen in der Medizin eingespart werden können. Auf der anderen Seite gibt es nützliche medizinische Maßnahmen, die zu selten eingesetzt werden, so dass Patientinnen und Patienten unterversorgt sind. Auch dieses Thema wird in der Leitlinie angesprochen. „Vom Falschen zu viel und vom Richtigen zu wenig – auf dieses Problem in der Medizin haben wir als Fachgesellschaft schon 2019 mit unserer S2e-Leitlinie erstmals aufmerksam gemacht“, kommentiert Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM und federführender Autor der Leitlinie. „Danach hat die Pandemie weltweit den gesundheitspolitischen Diskurs bestimmt. Nun ist es an der Zeit, das Thema wieder stärker aufzugreifen. Mit dem Update machen wir erneut darauf aufmerksam, dass wir die medizinische Versorgung besser, gerechter und sicherer machen, wenn wir Unter- und Überversorgung reduzieren. Bisher ist die DEGAM-Leitlinie die einzige Leitlinie in Deutschland, die konkrete Empfehlungen zum Schutz vor Über- und Unterversorgung gibt.“ Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist heute wichtiger denn je, da es nicht mehr „nur“ um finanzielle oder personelle Ressourcen geht, sondern auch um den Umgang mit unserer Umwelt: „Planetary Health ist endlich auch in der Medizin angekommen. Wir werden die CO₂-Emissionen nur senken können, wenn wir kritischer hinschauen, was wirklich absolut notwendig ist – und was wir weglassen können. Davon gibt es in der Medizin einiges. Beispiel bildgebende Verfahren: Nicht alle MRT und CT, die durchgeführt werden, sind wirklich notwendig. Auch manche chirurgischen Eingriffe braucht es nicht unbedingt. Bei den Medikamenten haben wir in den letzten Monaten erlebt, dass es im Sinne aller ist, wenn nur diejenigen, die ein Arzneimittel unbedingt brauchen, auch eines bekommen sollten. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit“, so Scherer weiter. Im Übrigen sei der beste Schutz gegen Über- und Unterversorgung die Stärkung der Hausarztmedizin: Über- und Unterversorgung entstehen vor allem dann, wenn es keine Hausarztpraxis gibt, die als zentrale Instanz den Überblick über die Leistungen, die von den fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen erbracht werden, behält.
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