Magenkrebs-Operationen: G-BA legt neue Mindestmenge fest

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Künftig müssen Krankenhäuser eine Mindestmenge bei der chirurgischen Behandlung des Magenkarzinoms erfüllen: Für planbare Operationen wegen Magenkrebs gilt nach Übergangsfristen ab dem Jahr 2031 eine Mindestmenge von 20 pro Jahr und Standort.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juni beschlossen. Zugrunde liegen dem Beschluss eine systematische Literaturrecherche des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und Datenanalysen des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Daneben berücksichtigte der G-BA auch die Meinung medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften.

„Die in die Mindestmengenregelungen einbezogenen Leistungen bei der chirurgischen Behandlung von Magenkrebs sind hochkomplex und heben sich deutlich ab von einer medizinischen Grundversorgung“, erklärt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Notwendig ist ein erfahrenes interdisziplinäres Team, in dem verschiedene Fachrichtungen und Qualifikationen aus Chirurgie, Radiologie, Gastroenterologie, Strahlentherapie, Onkologie, Intensivmedizin und Anästhesie zusammenwirken. Dies ist für die Qualität des Behandlungsergebnisses von erheblicher Bedeutung und kann nicht von jedem Krankenhaus bereitgestellt werden. Damit Patientinnen und Patienten sich auf eine gute Behandlungsroutine verlassen können, hat der G-BA heute die Mindestmenge für Magenkrebs-Chirurgie festgelegt.“

Konzentration auf erfahrene Krankenhausstandorte

Bei der Festlegung der Mindestmengen bezog der G-BA neben den Studien zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsqualität auch umfangreiche Datenanalysen zu Folgenabschätzungen für die Versorgung mit ein. Dazu zählt der Ausschuss etwaige Verlegungsrisiken und Wegstreckenverlängerungen für die betroffenen Patienten. Im Jahr 2023 hätten insgesamt 705 Krankenhausstandorte mindestens eine mindestmengenrelevante Leistung aus dem Bereich Magenkarzinom-Chirurgie erbracht, rechnet der G-BA in einer aktuellen Mitteilung vor.

Bei der beschlossenen Mindestmenge von 20 stationären Behandlungsfällen pro Jahr konzentriere sich das Angebot – laut Berechnungsmodell der vorgenommenen Datenanalysen – voraussichtlich auf circa 120 Standorte. Für Patienten verlängert sich die durchschnittliche Fahrzeit zur nächstgelegenen Klinik laut dem G-BA von derzeit 13 Minuten auf 23 Minuten.