Marburger Bund und VKA: Arbeitskampf offiziell beendet13. Februar 2025 Foto: jonasginter/stock.adob.com Mit der Zustimmung der großen Tarifkommission des Marburger Bundes zum Tarifabschluss mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 13. Januar 2025 endet der Arbeitskampf offiziell. Zuvor hatte bereits eine Urabstimmung unter den Mitgliedern des Marburger Bundes in den tarifgebundenen Krankenhäusern eine Zustimmung ergeben: 70 Prozent der teilnehmenden Mitglieder stimmten für ein Ende des Arbeitskampfs, wie die Ärztegewerkschaft mitteilte. Damit kommen die Tarifverhandlungen nach mehr als einem halben Jahr zum Abschluss. Der Änderungstarifvertrag werde nun auf der Grundlage des Sondierungsergebnisses ausgearbeitet, heißt es weiter. Der Tarifabschluss sieht vor, dass die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte rückwirkend zum 1. Juli 2024 – in direktem Anschluss an die vorausgehende Tarifregelung – um 4 Prozent linear steigen. Noch in diesem Jahr soll eine zweite Erhöhung folgen: um 2 Prozent ab 1. August 2025. Eine dritte Gehaltssteigerung um weitere 2 Prozent ist zum 1. Juni 2026 vorgesehen. Das sind bis zum Ende der Laufzeit am 31. Dezember 2026 insgesamt 8 Prozent lineare Gehaltserhöhung. Die Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst sowie die kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile erhöhen sich entsprechend. Der Marburger Bund betont: „Ein wesentlicher Fokus lag in diesen Verhandlungen auf der Reform der bisherigen Schicht- und Wechselschichtregelungen. Das vorliegende Ergebnis ist noch kein Systemwechsel, wie ihn der Marburger Bund gefordert hatte, es gibt aber erhebliche Verbesserungen gegenüber dem Status quo.“ So sollen die Zulagen für Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit vereinheitlicht und auf insgesamt 315 Euro monatlich deutlich angehoben werden. Darüber hinaus sollen Regelungen, die bisher die Gewährung von Zulagen und Zusatzurlaub für Schichtarbeit verhindert haben, zugunsten der Ärztinnen und Ärzte gestrichen werden. Durchsetzen konnte sich der Marburger Bund auch mit seinem Ansinnen, den Zeitraum der Nachtarbeit auszudehnen und den Zuschlag dafür anzuheben; auch die Samstagsarbeit soll besser vergütet werden. Zudem gelten für Schicht- und Wechselschichtarbeit zukünftig verbindliche Vorgaben für die Erstellung des Dienstplans. Kurzfristiges Einspringen soll bei diesen Dienstformen zukünftig besser vergütet werden.
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