Maßregelvollzug: Ärzte sollen leichter behandeln dürfen

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In Schleswig-Holstein könnten auch vorläufig im Maßregelvollzug untergebrachte Patienten bald leichter medizinische Hilfe bekommen – dabei gelten jedoch strenge Vorgaben.

Mit einer Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes will Schleswig-Holstein Patientinnen und Patienten leichter medizinisch versorgen. Das Kabinett stimmte einer entsprechenden Gesetzesänderung in erster Befassung zu, wie das Gesundheitsministerium in Kiel mitteilte. 

So sollen Ärzte künftig auch vorläufig Untergebrachte ohne deren Einwilligung behandeln können, wenn diese wegen einer psychischen Erkrankung den Behandlungsbedarf nicht erkennen. Bisher galt dies den Angaben nach nur für rechtskräftig untergebrachte Personen.

„Mit den Anpassungen wollen wir Ärztinnen und Ärzten im Maßregelvollzug ermöglichen, auch vorläufig untergebrachten Patientinnen und Patienten rasch die notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen“, sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Das solle auch dann möglich sein, wenn Patienten wegen einer psychischen Ausnahmesituation in diesem Moment nicht in der Lage sind, ihr Einverständnis zu erklären.

Dabei greifen strenge Vorgaben: Ein unabhängiges Gericht muss die Behandlung anordnen, die etwa auf ein Gutachten eines Sachverständigen gestützt ist. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Rechtsgrundlage für eine wirkungsvollere Hilfe zu erweitern“, betonte die Ministerin.