MB: „Spitzenmedizin braucht gute Arbeitsbedingungen“16. Oktober 2019 Foto: © MQ-Illustrations / Adobe Stock Der Marburger Bund (MB) will in den anstehenden Tarifverhandlungen mit den Ländern bessere Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte in den Universitätskliniken erreichen. „Wir haben klare Forderungen an die Arbeitgeber: planbare und vor allem verlässliche Arbeitszeitregelungen, klare Höchstgrenzen, mehr freie Wochenenden und eine substanzielle Erhöhung der Gehälter. Spitzenmedizin und gute Arbeitsbedingungen dürfen sich nicht länger ausschließen – diesen Beweis müssen die Arbeitgeber in dieser Tarifrunde antreten“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des MB, am 15. Oktober bei der Präsentation der Forderungen des MB für die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Mitglieder in den Unikliniken erwarteten einen fairen und transparenten Umgang mit der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit. Pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit durch die Arbeitgeber müsse endlich ein Riegel vorgeschoben werden. „Die Vorgaben des Tarifvertrages müssen dringend geschärft werden, auch um der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Genüge zu tun. Deshalb fordern wir eine automatisierte und manipulationsfreie Erfassung der Arbeitszeit. Dabei ist die gesamte Anwesenheitszeit der Ärztinnen und Ärzte als Arbeitszeit zu werten“, sagte Henke. Wie schon in der zurückliegenden Tarifrunde mit den kommunalen Arbeitgebern will der MB auch in den Verhandlungen mit der TdL eine Reduzierung der zulässigen Zahl an Wochenenddiensten durchsetzen. Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes: „Wir wissen aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Mitgliedern und aus vielen Rückmeldungen in jüngster Zeit, dass durch die Dreifachbelastung Krankenversorgung, Forschung und Lehre kaum noch freie Zeit da ist, um mit der Familie etwas zu unternehmen oder einfach nur am normalen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wir brauchen deshalb eine verbindliche Regelung, die sicherstellt, dass nur an zwei Wochenenden im Kalendermonat Arbeitsleistung angeordnet werden darf, sei es regelmäßige Arbeit, Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Als Wochenende zählt dabei die Zeit von Freitag 18 Uhr bis Montag 7 Uhr.“ Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll nach den Vorstellungen des MB auch durch die generelle Begrenzung der Anzahl der Bereitschaftsdienste unterstützt werden. Im Laufe eines Kalendervierteljahres soll zukünftig durchschnittlich nur viermal monatlich, maximal sechsmal monatlich und in der einzelnen Kalenderwoche maximal zweimal Bereitschaftsdienst angeordnet werden können, fordert der MB. Mehr Planungssicherheit will die Ärztegewerkschaft auch dadurch erreichen, dass verbindliche Dienstpläne sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes vorliegen. Kurzfristige Inanspruchnahmen müssten auf Fälle unvorhersehbarer Personalausfälle beschränkt sein. Durch die Erhöhung von Zeitzuschlägen, beispielsweise für Nachtarbeit, soll zudem die Arbeit zu ungünstigen Zeiten finanziell besser vergütet werden. Außerdem sollen Teilzeitbeschäftigte zukünftig bereits bei Überschreiten ihrer vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit einen Mehrarbeitszuschlag erhalten. Hochspezialisierte Medizin, Forschung und Lehre – dafür stünden die Universitätskliniken und dafür stehen vor allem auch die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte, heißt es in einer Mitteilung des MB. Zweieinhalb Jahre nach dem letzten Tarifabschluss fordert die Ärztegewerkschaft daher eine Erhöhung der Entgelte um sechs Prozent bei einer einjährigen Laufzeit. Mit der Schaffung zusätzlicher Stufen für erfahrene Fach- und Oberärztinnen und -ärzte will er zudem an den Uniklinika Perspektiven eröffnen, um einer vielfach festzustellenden Abwanderung erfahrener Ärztinnen und Ärzte zu begegnen. „Ein zentraler Punkt in den Verhandlungen ist für uns die Gewährleistung, dass trotz des sogenannten Grundsatzes der Tarifeinheit der arztspezifische Tarifvertrag anwendbar bleibt. Dieses vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgesehene Vorgehen haben wir mit sämtlichen Tarifvertragspartnern vereinbart, mit denen wir nach Erlass des Urteils zum Tarifeinheitsgesetz Tarifverhandlungen geführt haben. Auch von den Ländern fordern wir ein nun klares Bekenntnis zu dem mit uns geschlossenen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte. Wir werden auf unbedingte Rechtssicherheit für unsere Mitglieder bestehen und unseren Anspruch auf eigenständige Tarifvertragsgestaltung mit allem verfügbaren Nachdruck verteidigen“, bekräftigte Henke. Die Verhandlungen mit der TdL beginnen am 6. November in Hannover. Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterfallen nicht dem Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Darüber hinaus gibt es in Hamburg (UKE), Halle/S., Mainz und Mannheim eigene beziehungweise andere tarifvertragliche Regelungen.
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