Medizintechnikverbände begrüßen geplantes Ausschreibungsverbot23. Januar 2019 Bei Ausschreibungen für Hilfsmittel gehe es vor allem um den Preis und weniger um die Qualität, kritisieren die Industrieverbände. Foto: Eigens – Fotolia.com Die Industrieverbände der Medizintechnik, BVMed und Spectaris, haben das geplante Verbot von Ausschreibungen bei Hilfsmitteln begrüßt. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Ausschreibungen bei Hilfsmitteln zu verbieten, als “richtigen Weg für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung” bezeichnet. Der Verband hatte in den letzten Jahren wiederholt einen stärkeren Qualitäts- statt Preisfokus gefordert und darauf hingewiesen, dass Ausschreibungen insbesondere in sensiblen Homecare-Bereichen der Patientenversorgung kein geeignetes Mittel sind (wir berichteten). Das Vorhaben des Ministers soll in den laufenden Beratungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzt werden. Bis zuletzt hätten einzelne Krankenkassen Hilfsmittel-Versorgungen auch in dienstleistungsintensiven Bereichen ausgeschrieben, obwohl dies im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) untersagt wurde, beklagt der BVMed. Zudem hatte das HHVG eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätsfaktoren vorgesehen. Auch dies sei von einzelnen Krankenkassen nicht ausreichend umgesetzt worden. “Es hat sich bereits in mehreren Fällen gezeigt, dass Ausschreibungen durch eine reine Preisfokussierung zu erheblichen Qualitätseinbußen bei den Patienten und zu steigenden Aufzahlungen führen. Wir unterstützen es sehr, dass die Politik dies nun nicht länger hinnehmen will”, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. “Das Verbot von Ausschreibungen wird Patienten nutzen, weil sie sich damit auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können, die gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leistet.” Hilfsmittelversorgung über Beitrittsverträge Statt Ausschreibungen können die Krankenkassen zum Beispiel Beitrittsverträge nach § 127 Absatz 2 abschließen, mit denen die Versicherten die Möglichkeit haben, ihre Leistungserbringer und Produkte frei zu wählen. Diese Verträge stärken nach Ansicht des BVMed auch den Qualitäts- und Leistungswettbewerb unter den Leistungserbringern. Auch der Fachverband Medizintechnik im Industrieverband Spectaris spricht sich für solche Beitrittsverträge aus. Die Hilfsmittelversorgung sollte nach Auffassung des Verbandes ausschließlich über Verhandlungsverträge mit Beitrittsmöglichkeit zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern gestaltet werden. „Wir erwarten hiervon eine verbesserte Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Beitrittsverträge den Qualitäts- und Leistungswettbewerb unter den Leistungserbringern stärken. Das setzt aber ein Wahlrecht der Versicherten voraus, um bei Unzufriedenheit jederzeit das Hilfsmittel oder den Versorger wechseln zu können“, sagt Marcus Kuhlmann, Fachverbandsleiter Medizintechnik bei Spectaris. Das vorgesehene Verbot von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung bewertet der Verband ausdrücklich positiv. Der Gesetzgeber reagiere damit unter anderem auf von Spectaris angezeigte Ausschreibungen, mit denen sich einige Krankenkassen dem Ziel des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes – die stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten – widersetzt hätten. (BVMed/Spectaris/ms)
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