Mehr Geld für die sozialpsychiatrische Versorgung10. Juli 2018 Foto: © Photographee.eu – Fotolia.com Die teamübergreifende sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird künftig besser vergütet. Die sogenannte Sozialpsychiatrie-Pauschale wird ab 1. Januar 2019 von bisher 163 Euro auf 186 Euro je Behandlungsfall angehoben (ab dem 351. Behandlungsfall: 139,50 Euro). Dies entspricht einer Steigerung um 14,1 Prozent. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Moderation des Bundesschiedsamtes verständigt. „Insgesamt ist das ein gutes Ergebnis“, kommentierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, die Einigung. „Damit haben wir erreicht, dass die steigenden Kosten in dem Bereich zumindest teilweise gedeckt sind und die qualifizierte ambulante sozialpsychiatrische Behandlung weiter erfolgen kann“, betonte er. Dies sei angesichts der zunehmenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ein enormer Wert. Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister wies darauf hin, dass die Sozialpsychiatrie-Pauschale seit Einführung des Behandlungsangebotes vor neun Jahren nicht mehr angepasst worden war. „Eine solche Hängepartie wird es künftig nicht mehr geben“, sagte er und wies darauf hin, dass die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung und damit auch die Pauschalen am 2020 jährlich überprüft werden sollen.
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