Mehr verfügbare Krankenhausbetten führen zu mehr Behandlungsfällen24. Juni 2025 Foto: TrudiDesign – stock.adobe.com Wie eine Studie des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, stimuliert eine hohe Bettenkapazität die Nachfrage nach stationären Leistungen bei geringer Hausarztdichte. Hohe Fallzahlen in Kliniken bedeuten nicht immer eine hohe Krankheitslast. Eine größere Entfernung zur Hausarztpraxis, eine geringere Hausarztdichte und eine höhere Anzahl an Krankenhausbetten geht oftmals einher mit einer höheren Anzahl stationärer Behandlungsfälle. In Regionen mit gut ausgebauter Krankenhausinfrastruktur, aber gleichzeitig begrenzter hausärztlicher Versorgung, ist die Zahl der Krankenhausfälle höher als in Regionen mit weniger Krankenhäusern und/oder mehr Hausärztinnen und Hausärzten. Im Gegensatz dazu wird die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle statistisch betrachtet weniger stark von der lokalen Versorgungsstruktur beeinflusst, so das ein Ergebnis der Zi-Analyse mit dem Titel „Lower ambulatory care availability and greater hospital capacity are associated with higher hospital case volumes”. Höhere Zahl an Krankenhausfällen nicht gleich größerer Versorgungsbedarf Eine höhere Anzahl an Krankenhausfällen weist daher nicht zwangsläufig auf eine höhere Morbidität oder einen größeren Versorgungsbedarf hin. Vielmehr hätte ein Teil der stationär versorgten Patientinnen und Patienten vermutlich auch im ambulanten Bereich behandelt werden können, wenn dort ausreichend Kapazitäten vorhanden gewesen wären. Größere Entfernungen zur nächstgelegenen Hausarztpraxis sowie eine geringe Zahl an Praxen können ein Zugangshindernis für eine präventive oder frühzeitige kurative Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte darstellen. Eine Schlussfolgerung aus den Studienergebnissen: Es ist denkbar, dass der Mangel an erreichbarer ambulanter Versorgung zu verzögerter Behandlung führt, sodass Hilfesuchende das Gesundheitssystem erst dann in Anspruch nehmen, wenn sich ihr Gesundheitszustand bereits verschlechtert hat und eine stationäre Versorgung erforderlich wird. Investition in hausärztliche Versorgung, um Krankenhausbehandlungen zu reduzieren „Unsere Ergebnisse sollten im Zuge der geplanten Krankenhausreform Berücksichtigung finden. Sie bestätigen bisherige Studien, die eine angebotsstimulierte Nachfrage nach Krankenhausleistungen belegen“, mahnte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried an. Ein wesentliches Ziel der Krankenhausreform sei die Konsolidierung der Krankenhausstrukturen, um die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern. Dazu sollten die Behandlungskapazitäten für notwendige Krankenhausbehandlungen gebündelt werden, so von Stillfried weiter. Er betont: „Unsere Studie zeigt, dass es sich lohnt, in die hausärztliche Versorgung zu investieren, um vermeidbare Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. Hierdurch wird der Spielraum für die Prozesse geschaffen, die mit dem Gesetz zur Krankenhausreform beabsichtigt sind.“ Mit der Krankenhausreform sei die Grundlage dafür gelegt worden, dass die Finanzierung der einzelnen Krankenhäuser in den Kontext einer bevölkerungsbezogenen Ermittlung des Versorgungsbedarfs gestellt wird. Die Behandlungskapazität der einzelnen Kliniken solle daran ausgerichtet werden, welcher regionale Versorgungsbedarf besteht. „Wir zeigen, dass dieser stationäre Versorgungsbedarf umso niedriger ist, je besser insbesondere die hausärztliche Versorgung in der Region aufgestellt ist. Demnach ist die Finanzierung stationärer Strukturen dort, wo durch eine Investition in die ambulanten Versorgungsstrukturen Krankenhausfälle vermieden werden können, weder im Sinne der Patientensicherheit noch eines effizienten Ressourceneinsatzes“, ergänzt der Zi-Vorstandsvorsitzende. „Andere Studien haben zudem gezeigt, dass die kontinuierliche Versorgung durch eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt ein wesentlicher Einflussfaktor für weniger Krankenhausaufenthalte, eine bessere Chronikerbehandlung, mehr präventive Versorgung, niedrigere vorzeitige Sterblichkeit, geringere Kosten und höhere Zufriedenheitswerte bei Patientinnen und Patienten ist. Daher sollte die Anzahl der Krankenhausfälle bei der künftigen Zuweisung von Krankenhausbudgets dem Leitgedanken ‚ambulant vor stationär‘ folgend stets nur mit dem Korrektiv einer möglichen Reduktion der Krankenhausfälle durch einen Ausbau der ambulanten, insbesondere der hausärztlichen Strukturen Berücksichtigung finden“, forderte von Stillfried abschließend.
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