Mehrkosten für Hilfsmittel unterscheiden sich erheblich

Für Hörgeräte greifen Versicherte am tiefsten in die eigene Tasche. Foto: alvaro/stock.adobe.com

Laut Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) lagen die Mehrkosten für Hilfsmittel im vergangenen Jahr im Schnitt bei 159 Euro – allerdings gibt es erhebliche Unterschiede. Für Hörgeräte gaben die Versicherten im Schnitt rund1650 Euro aus.

Laut dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes zu Mehrkosten in der Hilfsmittelversorgung haben Versicherte 78 Prozent der Hilfsmittel im Jahr 2025 ohne Zuzahlung bezogen. Bei den restlichen 22 Prozent der Fälle fielen im Durchschnitt 158,61 Euro Mehrkosten an. Im Jahr 2024 waren es noch rund 149 Euro. Das entspricht einem Anstieg um sieben Prozent bei den durchschnittlichen Mehrkosten für Hilfsmittel je Versichertem.

Zuzahlung bei Hörgeräten am höchsten, bei Einlagen wird am häufigsten mehr bezahlt

Allerdings zeigt der Bericht auch erhebliche Unterschiede je nach Hilfsmittel – sowohl mit Blick auf den Anteil der Versicherten, die mehr bezahlen als auch auf die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten. So lag der Anteil der Versorgungsfälle mit Mehrkosten bei den Hörhilfen bei 43,03 Prozent. Im Schnitt zahlten diese Versicherten 1656,99 Euro aus eigener Tasche. Damit fallen die Mehrkosten für Hörsysteme mit Abstand am höchsten aus.

Am häufigsten entschieden sich Versicherte bei der Verordnung von Einlagen dafür, mehr auszugeben als die Kasse bezahlt. So fielen in über der Hälfte (54,5 %) der Versorgungsfälle Mehrkosten von durchschnittlich 43,34 Euro an.

Wie der GKV-Spitzenverband in einer Mitteilung betont, finanzieren die Gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten das „medizinisch notwendige und zugleich wirtschaftlichste Hilfsmittel“. Dieser Anspruch gelte jedoch nicht für „Extras“. Für zusätzliche Kosten, die nur „aus Gründen der Ästhetik oder des Komforts“ entstünden müssten Versicherte selbst aufkommen. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärte: „Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln.“ Diese Regelung ermögliche eine für alle Versicherten zugängliche und zugleich bezahlbare Hilfsmittelversorgung, so Blatt weiter.

Mehrkosten für Hilfsmittel: GKV-Ausgaben steigen auf 12,1 Milliarden Euro

Der aktuelle Mehrkostenbericht analysiert GKV-Abrechnungsdaten für Hilfsmittel aus dem Jahr 2025. Hierfür wurden 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen (2024: 31,75 Millionen) mit einem Ausgabevolumen von rund 12,1 Milliarden Euro (2024: 11,5 Milliarden Euro) ausgewertet. Bei rund 7,1 Millionen Fällen haben sich Versicherte für eine Hilfsmittelversorgung mit Mehrkosten entschieden. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 1,13 Milliarden Euro.

Der GKV-Spitzenverband wies auch darauf hin, dass Leistungserbringer dazu verpflichtet sind, GKV-Versicherten ein Hilfsmittel ohne Zuzahlung anzubieten. Erst dann soll über eine Versorgung mit Mehrkosten beraten werden. „Entscheidend ist immer die Beratung. Versicherte müssen in jedem Fall genau wissen, welchen Leistungsanspruch sie haben und für welche medizinisch nicht notwendigen Extras sie zuzahlen müssen“, betonte Blatt.

Entscheiden sich Versicherte für eine Versorgung mit Zahlung aus eigener Tasche, müssen Leistungserbringer die Kassen über die Höhe der Mehrkosten informieren. Diese Informationen fließen in den GKV-Bericht zu Mehrkosten in der Hilfsmittelversorgung ein. Dadurch sollen die Mehrkosten transparenter werden. Allerdings reicht das dem GKV-Spitzenverband nicht aus. Der Verband fordert, dass Leistungserbringer den Krankenkassen mitteilen, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen. Bereits 2023 hatte der GKV-Spitzenverband in einem Positionspapier unter anderem mehr Transparenz in Sachen Mehrkosten bei Hilfsmitteln gefordert. (ja/BIERMANN)

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Quellen GKV-Spitzenverband, 8. Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen