Mukoviszidose: Christiane Herzog Forschungsförderpreis ausgeschrieben14. Mai 2020 Foto: © magele-picture/Adobe Stock Bis zum 15. August 2020 können sich Nachwuchswissenschaftler, die sich mit der Erkrankung Mukoviszidose beschäftigen, für den Christiane Herzog Forschungsförderpreis bewerben. Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert und wird jährlich vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Kooperation mit dem Mukoviszidose e.V. Die Forschungsförderung gehört zu den Kernaufgaben der Christiane Herzog Stiftung. Das Ziel: mit neuem Wissen und innovativen Ansätzen die Therapie der immer noch unheilbaren erblichen Stoffwechselkrankheit weiter zu verbessern und die Mukoviszidose eines Tages erfolgreich ursächlich – also am verantwortlichen Gendefekt – zu behandeln. Mit dem jährlich ausgeschriebenen Christiane Herzog Forschungsförderpreis möchte die Stiftung diesem Ziel näher kommen und zugleich den wissenschaftlichen Nachwuchs in der Mukoviszidose-Forschung ermutigen und unterstützen. Voraussetzungen Die Bewerber für den Preis sollten seit mindestens einem Jahr in der Mukoviszidose-Forschung tätig und nicht älter als 40 Jahre sein (genommene Elternzeit wird vom Lebensalter abgezogen). Bewerben können sie sich mit einem Forschungsprojekt, das noch nicht abgeschlossen ist und über ein bis zwei Jahre läuft. Voraussetzung ist, dass das Projekt zu einem überwiegenden Teil in Deutschland im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterqualifikation (in der Regel Habilitation) durchgeführt wird. Um die Forschungsergebnisse aus dem geförderten Projekt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, verpflichten sich die Preisträger, ihre Ergebnisse anschließend wissenschaftlich zu publizieren sowie ergänzend in einer allgemein verständlichen Form der Christiane Herzog Stiftung zur Verfügung zu stellen. Begutachtung Der wissenschaftliche Beirat der Christiane Herzog Stiftung begutachtet die eingereichten Anträge in einem einstufigen Verfahren unter Hinzuziehung externer Gutachter. Die Entscheidung trifft der Vorstand der Christiane Herzog Stiftung unter Ausschluss des Rechtswegs.
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