Neue Fördermöglichkeiten für ärztliche Niederlassungen in Bayern1. Juli 2025 Foto: Marco2811 – stock.adobe.com In einigen Regionen Bayerns sind Haus- beziehungsweise Fachärztinnen und -ärzte knapp. Finanzielle Anreize sollen Praxisübernahmen attraktiver machen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat – auf Basis der Beschlüsse des Landesausschusses – neue Förderprogramme bekanntgegeben. So sollen zusätzliche Anreize für die Übernahme von Praxen im haus- und fachärztlichen Bereich geschaffen werden. Konkret wurden die Fördersummen für Hausärzte in Moosburg an der Isar erhöht und für Kinder- und Jugendärzte in den Landkreisen Kronach, Dingolfing-Landau und Cham. Auch neue Förderprogramme hat die KVB auf den Weg gebracht, für HNO-Ärzte in der Kreisregion Memmingen/Unterallgäu und im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Für letzteren gibt es auch ein neues Förderprogramm für Kinder- und Jugendärzte, genauso wie für die Kreisregion Straubing/Straubing-Bogen und den Landkreis Freising. Für Hausärzte gibt es neue Fördermöglichkeiten in Scheinfeld sowie für Hautärzte in Tirschenreuth. In den als unterversorgt eingestuften Landkreisen wurden die Fördersummen für die Investitionen in eine Niederlassung auf 90.000 Euro erhöht beziehungsweise neu ausgeschrieben. Zusätzlich zur Niederlassungsförderung ist in diesen Regionen die Praxisaufbauförderung, eine Art Umsatzgarantie für die ersten acht Quartale bei einer Neuniederlassung, möglich. In den als drohend unterversorgt eingestuften Planungsbereichen beträgt die Förderung für eine Niederlassung beziehungsweise Praxisnachbesetzung 60.000 Euro. In allen genannten Regionen gibt es auch Fördermöglichkeiten für die Errichtung einer Filiale, die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe, Praxisfortführungen nach dem 63. Lebensjahr sowie die Weiterbildung von Ärzten der entsprechenden Fachgruppe. Für HNO-Ärzte gibt es zusätzlich die Möglichkeit, im Landkreis Haßberge eine Praxis mit der KVB zusammen aufzubauen, zuerst im Anstellungsverhältnis zu arbeiten und nach zwei Jahren die Praxis zu übernehmen. Alle ausgeschriebenen Förderprogramme inklusive der Voraussetzungen und Summen, sowie die Regionen, in denen eine Tätigkeit in Anstellung möglich ist, finden Interessierte auf der Internetseite der KVB.
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