Neue Leitlinie empfiehlt: Borderline spezifisch behandeln8. Dezember 2022 Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörung zeigen oft auch selbtverletzendes Verhalten. (Foto: © Anja Greiner Adam – stock.adobe.com) Unter Federführung der DGPPN wurde erstmals eine evidenzbasierte Behandlungsleitlinie für die Borderline-Persönlichkeitsstörung erarbeitet. Diese empfiehlt spezielle, an die Besonderheiten der Borderline-Persönlichkeitsstörung angepasste Psychotherapien, die auch das soziale Umfeld einbeziehen. Mit der Therapie soll bei Bedarf schon im frühen Jugendalter begonnen werden. Die Borderline-Persönlichkeitsstörung wird vielfach noch unspezifisch therapiert. Die Behandelnden stützen sich bei ihren Entscheidungen auf Leitlinien aus dem Jahr 2009, die noch keine spezifischen Therapieoptionen benannten. Eine interdisziplinäre Gruppe unter Federführung der DGPPN und Moderation der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat mit der neuen S3-Leitlinie nun erstmalig evidenzbasierte aktuelle Empfehlungen für Diagnostik und Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung erarbeitet. Einheitliche Empfehlungen auf wissenschaftlicher Grundlage Die zentrale Empfehlung der neuen Leitlinie: Borderline-Persönlichkeitsstörungen sollen mithilfe spezifischer, strukturierter Psychotherapien von speziell weitergebildeten Therapeutinnen und Therapeuten behandelt werden. Empfohlen werden Programme, die auf klassischen therapeutischen Verfahren aufbauen, aber insbesondere in Bezug auf Beziehungsgestaltung und selbstschädigendes Verhalten die Besonderheiten der Erkrankung adressieren. Speziell für die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) und die Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT) liegen gute Nachweise der Wirksamkeit vor, wenn Symptome wie selbstverletzendes Verhalten oder Suizidalität im Vordergrund stehen. Eine medikamentöse Behandlung wird ausdrücklich nicht als primäre Therapie empfohlen. Sofern sie sich in akuten Krisen als nötig erweist, soll sie nach deren Abklingen möglichst schnell wieder beendet werden. Auch stationäre Aufenthalte sollten, wenn überhaupt, nur im akuten Krisenfall zum Einsatz kommen und dann möglichst kurzgehalten werden, so die Empfehlungen der Expertengruppe. Offenheit gegenüber den Betroffenen Während man früher annahm, es sei besser, das ohnehin leicht erschütterbare Selbstbild der Borderline-Betroffenen nicht noch mit einer psychiatrischen Diagnose zu belasten, rät die neue Leitlinie zu Offenheit den Betroffenen gegenüber. Wie bei anderen Erkrankungen auch, sollen Aufklärung über die Diagnose und Psychoedukation das Krankheitsverständnis der Patienten verbessern und Behandlungen effektiver machen. Die neue Leitlinie gibt zudem erstmals Empfehlungen für die Arbeit mit Angehörigen und thematisiert auch explizit die Situation von Betroffenen mit Kindern. Frühe Interventionen Neu ist auch die Empfehlung für frühe Interventionen: Zwar wird die Erkrankung meist erstmalig im frühen Erwachsenenalter diagnostiziert, Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen zeigen sich aber häufig schon viel früher. Wartet man mit der Behandlung ab, kann es sein, dass Probleme sich verfestigen. Die Leitliniengruppe ist sich deshalb einig, dass die Diagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung nach einer fachgerechten Diagnostik bereits ab einem Alter von zwölf Jahren vergeben werden soll, damit die Betroffenen frühzeitig Unterstützung und borderlinespezifische Behandlungsangebote in Anspruch nehmen können. Die S3-Leitlinie wurde unter der Leitung von Prof. Klaus Lieb und Dipl.-Psychologin Jutta Stoffers-Winterling (Universitätsmedizin Mainz) erarbeitet. Die Leitliniengruppe repräsentiert Fachgesellschaften aus Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. In den Erarbeitungsprozess waren außerdem Vertretungen der Gesundheitsökonomie und Pflege sowie Betroffene und Angehörige eingebunden. Alle an der Erstellung beteiligten 23 Organisationen sind in der Leitlinie ausgewiesen.
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