Neuer IGeL-Monitor: Nutzen von Osteopathie bei Kreuzschmerzen unklar21. Juni 2026 Viele Patienten mit unspezifischem Kreuzschmerz suchen beim Osteopathen Hilfe. (Foto: © Gorodenkoff – stock.adobe.com) Auf der Suche nach einer wirksamen Behandlung setzen viele Menschen mit unspezifischen Kreuzschmerzen auf Osteopathie. Doch inwieweit diese tatsächlich wirkt, ist nicht eindeutig belegt. Zu diesem Ergebnis kommt erneut ein Evidenzbericht des IGeL-Monitors des Medizinischen Dienstes Bund. Die Osteopathie ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), für die Patienten pro Sitzung zwischen 80 und 150 Euro bezahlen. Mitunter werben die Kassen aber mit Zuschüssen, die sie freiwillig anbieten können. Der Medizinische Dienst bewertet den Nutzen solcher IGeL regelmäßig auf Basis evidenzmedizinscher Kriterien. Die Osteopathie bei Schmerzen zählt zu den zehn am häufigsten in Anspruch genommenen IGeL – und ist eine der umsatzstärksten Selbstzahlerleistungen. Doch hält die Behandlung, was sie verspricht? Die Autoren des aktuellen IGeL-Monitors suchten nach systematischen Übersichtsarbeiten und Einzelstudien zum Thema. Von rund 250 Arbeiten stuften sie drei Reviews und zwei Einzelstudien als relevant ein und untersuchten diese genauer. Als Leitreview diente eine italienische Arbeit von Dal Farra et al. (2021), die zehn Studien umfasst. Auf Grundlage dieser Studien weise die Osteopathie zwar bei chronischen Rückenschmerzen auf mögliche Vorteile hinsichtlich Schmerzreduktion und körperlicher Funktionalität hin, so der Medizinische Dienst, die Evidenzqualität nach dem sogenannten GRADE-System sei jedoch gering. Ein Hinweis auf einen Nutzen könne daraus nicht abgeleitet werden. Ein nennenswerter Schaden sei aber ebenfalls nicht zu beobachten. Bei akuten Beschwerden sei die Studienlage noch dünner. Im Leitreview bestehe zudem eine mögliche Publikationsverzerrung, die sich daraus ergebe, dass viele osteopathische Studien, die keine Wirksamkeit zeigen, nicht veröffentlicht würden. Nicht wirksamer als Placebo Nach Ansicht von Daniel Belavy, Professor für den Studienbereich Physiotherapie, Fachbereich Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften am Gesundheitscampus der Hochschule Bochum, sind die Ergebnisse des aktuellen IGeL-Monitors sogar noch zu positiv. Seine Begründung: „Durch die Wahl dieses Leitreviews kommt der Bericht des Igel-Monitors zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der Osteopathie unklar sei. Im Gegensatz dazu würde ein Fokus auf die Gesamtevidenz, genauer gesagt auf geeignetere Evidenz – zum Beispiel das Cochrane-Review und das Review von Ceballos-Laita, die im Bericht des Igel-Monitors ebenfalls aufgeführt sind –, zu dem Schluss führen müssen, dass Osteopathie im Vergleich zu Schein- oder Placebobehandlungen nicht wirksamer ist. Oder bestenfalls, dass sie im Vergleich zu einem Placebo einen kleinen, aber klinisch nicht bedeutsamen Effekt hat.“ Belavy kritisiert an dem Leitreview von Dal Farra et al. insbesondere den Vergleich von Osteopathie mit vielen verschiedenen Behandlungsformen wie der Standardversorgung, Scheinbehandlungen oder Massagen. Dies widerspreche den Best-Practice-Ansätzen für Metaanalysen und sei gewissermaßen „ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen“. Die im Review gezogenen Schlussfolgerungen hält er daher für „nicht valide“. Belavys Ansicht nach ist mit ausreichender Evidenz belegt, dass die Osteopathie „nicht in klinisch bedeutsamer Weise wirksamer als ein Placebo ist“. Es brauche daher auch keine weiteren Studien. Damit hält er es auch für gerechtfertigt, dass die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Osteopathie nicht finanziell unterstützen. Mangelnde Regulierung des Berufsstandes in Deutschland Der Beruf der Osteopathin und des Osteopathen ist zudem rechtlich nicht geschützt. Es gibt also kein einheitliches Berufsgesetz, das Ausbildung und Abschluss festlegt – es fehlt ein Standard. Union und SPD wollen dies ändern. Im Koalitionsvertrag ist dazu der Satz festgehalten: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ In der fehlenden gesetzlichen Regulierung sieht Dr. Lucia Gassner, Wissenschaftlerin am Austrian Institute for Health Technology Assessment in Wien, Österreich„ auch die Ursache, dass die Evidenzlage zur Wirksamkeit der Ostopathie bislang unzureichend ist. „Berufsregulatorisch ist der internationale Befund eindeutig: Von zehn analysierten europäischen Ländern haben sieben eine gesetzliche Regulierung, sechs schützen den Titel ‚Osteopath‘ vollständig – Deutschland und Österreich gehören nicht dazu. Solange Regulierung und Forschungsfinanzierung fehlen, bleibt die Evidenzlage strukturell unterfinanziert und institutionell nicht verankerbar.“
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