Neuer Vertrag zwischen vdek und DGAUM: Künftig mehr Impfungen am Arbeitsplatz möglich16. Juli 2020 Foto: © Tino Neitz/Adobe Stock Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) bauen das Angebot für Impfungen am Arbeitsplatz weiter aus. Bundesweit können Versicherte von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK ab sofort alle gängigen Schutzimpfungen für Erwachsene bei Betriebsärzten durchführen lassen, die eine entsprechende Teilnahmevereinbarung mit der DGAUM schließen. Das regelt ein neuer Vertrag zwischen vdek und DGAUM, der am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Es ist die erste Vereinbarung mit einem Krankenkassenverband, die bundesweit gilt. Ziel der Vereinbarung ist es, Impflücken zu schließen Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter der Vorstandsvorsitzenden des vdek, erklärte: „Gegen viele schwere Erkrankungen sind Impfungen der einzige Schutz. Mit unserer Vereinbarung wollen wir dazu beitragen, mitunter gefährliche Impflücken wie etwa bei Masern zu schließen und die Durchimpfungsrate der Bevölkerung weiter zu erhöhen. Für die Versicherten bedeutet das alternative Angebot Zeitersparnis bei gleich guter medizinischer Betreuung.“ Impfen am Arbeitsplatz gewinnt durch die COVID-19-Pandemie an Bedeutung „Die Ausweitung des Angebots kommt genau zur richtigen Zeit, denn im kommenden Herbst wird vor dem Hintergrund der Pandemie die Nachfrage nach Impfungen, vor allem gegen Influenza oder Pneumokokken, steigen. Durch niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz können Unternehmen und Betriebsärzte dazu beitragen, ein Zusammentreffen der Grippewelle mit einer möglichen zweiten COVID-19-Welle abzumildern“, sagte Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer DGAUM. Um die neue Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte der Ersatzkassen lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihren Impfausweis beim Betriebsarzt vorlegen. Die Beratung und Impfung durch die Mediziner erfolgt unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Leistungen der Betriebsärzte werden von der DGAUM elektronisch mit der jeweiligen Ersatzkasse abgerechnet. Damit wird der Bürokratieaufwand für die Ärzte deutlich reduziert. Teilnehmen können sowohl Betriebsärzte als auch arbeitsmedizinische Dienste.
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