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Liebe Leserinnen und Leser der Ärztlichen Praxis Neurologie Psychiatrie,
als Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach für seine Krankenhausreform warb, war die Verbesserung der Versorgungsqualität eines seiner Hauptargumente. Inzwischen ist die Reform beschlossene Sache. Für Patienten, die eine neurologische Frührehabilitation benötigen, könnte sie allerdings genau das Gegenteil von dem bewirken, was der Minister versprochen hat. Denn die anvisierte Straffung der Gesundheitsversorgung könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Bettenkapazitäten in der spezialisierten Neurorehabilitation und damit zu einer potenziellen Verschlechterung der Versorgungsqualität führen, wie Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) und der Deutschen Gesellschaft für Neurotraumatologie und Klinische Neurorehabilitation (DGNKN) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz skizzierten. Der Grund hierfür ist die Maßgabe, dass die entsprechenden Einrichtungen künftig eine eigene intensivmedizinische Abteilung benötigen, die der Großteil von ihnen bislang nicht hat. Werden deshalb künftig Einrichtungen zur neurologischen Frührehabilitation geschlossen, betrifft dies nicht etwa „nur“ Patienten mit Schlaganfall, sondern beispielsweise auch alle, die aufgrund eines langen Aufenthalts auf einer Intensivstation neurologische Langzeitfolgen wie Schluckstörungen oder die Critical-Illness-assoziierte Schwäche davongetragen haben.
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