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Liebe Leserinnen und Leser aus der Anästhesiologie und Intensivmedizin,
während der Coronapandemie waren Sie ein Zankapfel in der Gesundheitspolitik: Die SARS-CoV-2-Antigenschnelltests. Oftmals waren sie Voraussetzung, um am öffentlichen Leben teilzunehmen, aber das Vertrauen in ihre Aussagekraft wurde auch immer wieder angezweifelt. Nicht ganz zu Unrecht, wie eine aktuelle Analyse verdeutlicht: Demnach war die Sensitivität der Antigenschnelltests über die Pandemie hinweg rückläufig – beeinflusst durch Virusvarianten, Impfung und Symptomatik. Die Forschenden betonen den Nutzen der Schnelltests bei symptomatischen Personen, aber plädieren für eine kritische Neubewertung ihres Einsatzes bei asymptomatischen Gruppen, etwa in Schulen.
Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das in § 217 StGB formulierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig. Seither haben freiverantwortlich handelnde Menschen die rechtliche Möglichkeit, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Doch bislang fehlt es weitgehend an wissenschaftlich gestützten Verfahren, wie mit Anfragen nach Suizidassistenz, die in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen und aus sehr verschiedenen Motiven entstehen, verantwortungsvoll umgegangen werden kann. Dem will das Forschungsnetzwerk Suizidassistenz unter Leitung der Universitätsmedizin Halle entgegentreten und fundierte Handlungsoptionen erarbeiten.
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