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seit November 2000 haben Kinder in Deutschland ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung. So sind laut § 1631 Abs. 2 BGB körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen in der Erziehung unzulässig. Seitdem hat die Akzeptanz von Ohrfeigen, Klapsen und Co. als erzieherische Maßnahme in der Bevölkerung deutlich abgenommen. In eine ähnliche Richtung deuten auch die Ergebnisse einer Studie aus Großbritannien. In dieser gaben rund 20 Prozent der zwischen 1950 und 1979 geborenen Teilnehmer an, in ihrer Kindheit und Jugend körperliche Gewalt erfahren zu haben, während es in der Gruppe der nach 2000 Geborenen nur noch zehn Prozent waren. Allerdings berichtete jeder fünfte der jungen Studienteilnehmer von verbaler Gewalt, während sich von den älteren nur etwa zwölf Prozent an Beschimpfungen, Demütigungen und ähnliches erinnern konnten. Damit scheint nur ein Austausch der Gewaltformen stattgefunden zu haben. Das Problem dabei: Verbale Gewalt gegen Kinder führt zu ähnlichen psychischen Folgen wie körperliche Gewalt, wie die britischen Wissenschaftler ebenfalls zeigen. Nur ist sie noch schwerer nachweisbar.
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