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Liebe Leserinnen und Leser des Kompakt Urologie,
zum Welt-HPV-Tag am 4. März haben sieben medizinische Verbände, darunter der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU), gemeinsam daran erinnert, dass die HPV-Impfquoten viel zu niedrig sind, um einen geschlossenen Schutz zu erreichen. Dies zeigen zum Beispiel Zahlen aus dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung vom November 2024. Die Verbände betonen, dass es mit der Impfung eine Möglichkeit gibt, schwere Krebserkrankungen weitgehend zu vermeiden – was bei anderen, nicht durch HPV bedingten Krebsentitäten nicht so einfach geht. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die HPV-Impfung seit 2018 für Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Doch auch „Nachholimpfungen“ bis zum 18. Lebensjahr können sinnvoll sein. Selbst nach dem 18. Lebensjahr kann eine HPV-Impfung helfen, wie die Deutsche Dermatologische Gesellschaft betont. Daher empfiehlt etwa die sächsische Impfkommission die Impfung bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Bei männlichen Jugendlichen und Erwachsenen gehört eine akute Harnröhrenentzündung zu den häufigsten behandlungsbedürftigen Infektionserkrankungen. Jetzt gibt es erstmals eine S3-Leitlinie zu dieser Erkrankung. Sie ging aus einem Projekt hervor, das vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefördert wurde.
Harnwegsinfektionen (HWI) bei Kindern können gefährlich werden, wenn sie durch vesikorenalen Reflux zu einer Nierenbeckenentzündung führen. Um einen solchen aufzudecken, wird üblicherweise die röntgenbasierte Miktionszysturographie angewendet. Es gibt jedoch ein neues Verfahren ohne Strahlenbelastung, das auf Ultraschall basiert.
Zum Schluss noch einmal zur Politik: Kurz nach Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl feuerten die Krankenkassen Vorschläge zur Eindämmung der Kosten ab. Der AOK-Bundesverband möchte am liebsten die erst kürzlich beschlossene Entbudgetierung der Hausärzte gleich wieder einkassieren, die Ersatzkassen wollen bei den Arzneimitteln knapsen und die Techniker Krankenkasse träumt von einem unmittelbaren Zugriff auf die ärztliche Terminvergabe – ein rechtswidriger Eingriff in die Freiberuflichkeit, protestiert der BvDU.
Eine aufschlussreiche Lektüre und eine schöne Woche wünscht Ihnen
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