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Liebe Leserinnen und Leser des Kompakt Urologie,
inzwischen vergeht kein Tag, an dem nicht mindestens eine Meldung zum Nutzen der künstlichen Intelligenz (KI) für die Medizin auftaucht. Diesen Dienstag waren es gleich zwei, die eine Kernkompetenz der Urologie betreffen: die Diagnostik und Therapie des Prostatakarzinoms. Eine Projektgruppe am renommierten Karolinska-Institut in Schweden arbeitet an neuen, leistungsstarken Prognoseinstrumenten für Prostatakrebs. Mithilfe von KI sollen diese Instrumente histopathologische, klinische und Labordaten integrieren. Dafür nutzt das Institut ein bereits bestehendes System des schwedischen Unternehmens Inify.
Eine weitere Anwendung der KI für Prostatakrebs besteht darin, aus Registerdaten Therapiepfade zu extrahieren. Dass das geht, hat jetzt eine deutsche Arbeitsgruppe gezeigt.
Eher aus der Steinzeit stammt die bisher verwendete, von den Krankenkassen finanzierte Methode zur Diagnose von Prostatakrebs: Finger in den Po. Doch deren Tage sind wohl bald gezählt, denn in der neuen Prostatakrebs-Leitlinie ist die Bedeutung der „digital-rektalen Untersuchung“ erneut gesunken, wie Prof. Christian Gratzke vom Universitätsklinikum Freiburg betont.
Zurück ins Zeitalter der Dampfmaschine führt nach Auffassung des Berufsverbandes der Deutschen Urologie (BvDU) ein neuer Paragraph im „Gesetz über die Digitale Gesundheitsagentur“. Dieser soll es Krankenkassen ermöglichen, die digitale Terminvergabe bei Fachärzten zu regulieren und zu beschränken. „Wir wollen uns die Reaktion von Patientinnen und Patienten gar nicht vorstellen, wenn sie erfahren, dass sie in Zukunft wieder in der telefonischen Warteschleife hängen“, sagt BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa. Auch der Virchowbund ist über den Paragraphen keineswegs amüsiert.
Eine schöne und erfolgreiche Woche wünscht Ihnen
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