Sehr geehrte Damen und Herren,
ein guter Grund zum Feiern: Der GKV-Spitzenverband erkennt eine bundesweite Praxisbesonderheit für VEOZA™ (Fezolinetant)* an! Mit diesem gesundheitspolitischen Signal würdigt der GKV-Spitzenverband den klinischen Mehrwert von VEOZA für die Patientengruppe, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein geringer Zusatznutzen zugesprochen wurde. Die Praxisbesonderheit gilt rückwirkend ab 01.01.2025.1
Für welche Patientinnen gilt die Praxisbesonderheit von VEOZA?
Die Praxisbesonderheit gilt nur für die Patientengruppe, bei der der G-BA im Beschluss vom 01.08.2024 einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie "Beobachtendes Abwarten" festgestellt hat. Das sind Frauen in der Menopause mit moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen (VMS), die…3
- für eine Hormontherapie (HRT) nicht in Frage kommen oder
- sich nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung gegen eine solche Therapie entschieden haben†
Regressschutz dank Praxisbesonderheit: So klappt die Umsetzung
Unter folgenden Voraussetzungen können die Kosten für VEOZA im Rahmen der statistischen Auffälligkeitsprüfung rückwirkend ab dem 01.01.2025 von Ihrem Verordnungsvolumen abgezogen werden:1
- Indikationsgerechter Einsatz bei Patientinnen mit Zusatznutzen
- Einhaltung aller Anforderungen an die Verordnung und Berücksichtigung der Vorgaben der Fachinformation
- Ausführliche Dokumentation der Indikation und Therapieentscheidung
Lesen Sie hier mehr zur korrekten Verordnung und Dokumentation von VEOZA für die Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Die Praxisbesonderheit als Chance für viele Frauen in den Wechseljahren
Eine Sorge vor Regress ist nun kein Grund mehr für eine Nicht-Verschreibung von VEOZA! Eine wahre Chance für viele behandlungssuchende von VMS betroffene Frauen, wie eine Umfrage aus dem Jahr 2022 zur Anwendbarkeit einer HRT bei VMS deutlich macht:4
Für alle anderen Patientinnen, die innerhalb der Zulassung, aber ohne Praxisbesonderheit mit VEOZA behandelt werden, gilt derweil: Die Preisverhandlungen über den Erstattungsbetrag von VEOZA™ konnten abgeschlossen werden. Die Preisinformation zu VEOZA (rückwirkend zum 01.08.2024) ist voraussichtlich ab Oktober 2025 in der Lauer-Taxe einsehbar.
Die Details zum Beschluss des GKV-Spitzenverbands zur Praxisbesonderheit können Sie hier nachlesen:
Mit besten Grüßen,
Astellas Deutschland
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