Notfallreform: Fachgesellschaften fordern Nachschärfungen bei Qualitätssicherung und Digitalisierung28. Mai 2026 Symbolfoto: ©HNFOTO/stock.adobe.com Deutsche intensiv- und notfallmedizinische Fachgesellschaften sehen Fortschritte bei der Entwicklung der Notfallreform. Sie mahnen aber auch verbindliche Qualitätsstandards, bessere Datenstrukturen und klare Verantwortlichkeiten an. Der Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung wird von mehreren medizinischen Fachgesellschaften grundsätzlich begrüßt. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) für die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ), eine bessere Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117 sowie digitale Fallübergaben und qualifizierte Ersteinschätzungen aus. Zugleich fordern die Fachgesellschaften aber gezielte Nachbesserungen bei Qualitätssicherung, Dateninfrastruktur und Patientensteuerung. Weitere Unterzeichner der gemeinsamen Stellungnahme sind die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF), die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) und das Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin (AKTIN). Parallel dazu hat die DIVI zusätzlich eine eigene Stellungnahme veröffentlicht, in der sie weitere strukturelle Anforderungen an die Reform formuliert. Gemeinsame Forderungen: Qualität sektorenübergreifend messen Im Mittelpunkt der gemeinsamen Stellungnahme steht die Forderung nach einer transsektoralen und unabhängigen Qualitätssicherung. Qualität in der Notfallversorgung müsse entlang des gesamten Patientenpfades gemessen werden – vom ersten Kontakt über Leitstellen und Rettungsdienst bis zur ambulanten oder stationären Weiterbehandlung. Die Fachgesellschaften fordern deshalb standardisierte Qualitätsberichte, bundesweit vergleichbare Kennzahlen und eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation. Zudem müsse eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Daten aus Akutleitstellen, Rettungsdienst, INZ und Notaufnahmen datenschutzkonform miteinander verknüpfen zu können. Vorgeschlagen wird ein pseudonymisiertes Register mit unabhängiger Vertrauensstelle. Auch die Digitalisierung der Notfallversorgung spielt in der gemeinsamen Stellungnahme eine zentrale Rolle. Gefordert werden interoperable Standards für die digitale Dokumentation entlang der gesamten Rettungskette sowie perspektivisch die Einführung eines bundesweiten Notfallregisters. Die Umsetzung dürfe nicht von regionalen Einzelprojekten abhängen, sondern müsse bundesweit verbindlich geregelt werden, sagt DGINA-Präsident Martin Pin. DIVI fordert klare Führungsstrukturen für INZ In ihrer zusätzlichen eigenen Stellungnahme geht die DIVI über die gemeinsamen Forderungen hinaus. Die Fachgesellschaft sieht trotz Verbesserungen gegenüber früheren Entwürfen weiterhin erhebliche strukturelle Defizite im Gesetz. Besonders kritisch bewertet die DIVI die vorgesehenen Governance-Strukturen der INZ. Die organisatorische und fachliche Leitung müsse eindeutig bei den Krankenhäusern liegen, um sichere Prozesse und eine verlässliche Patientensteuerung zu gewährleisten. Darüber hinaus fordert die DIVI verbindliche Personalmindeststandards für Notaufnahmen sowie eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten. Notaufnahmen sollten nach Auffassung der Fachgesellschaft zudem als eigenständige Versorgungsstruktur mit eigener Leistungsgruppe und eigenem Fachabteilungsschlüssel sichtbar gemacht werden. Sicherheitsnetze für alternative Versorgungspfade Kritisch sieht die DIVI außerdem die geplante stärkere Steuerung von Patientinnen und Patienten über telemedizinische Angebote und alternative Versorgungspfade. Diese müssten zwingend durch klinische Sicherheitsnetze ergänzt werden. Die Fachgesellschaft fordert unter anderem verbindliche Red-Flag-Kriterien, maximale Wartezeiten und verpflichtende Audits. Gerade vulnerable Patientengruppen und dynamische Krankheitsbilder dürften im Rahmen neuer Steuerungsmechanismen nicht aus dem Blick geraten. Patientensicherheit müsse ausdrücklich als Leitprinzip der Reform verankert werden, betont die DIVI. DGINA mit zusätzlichen Forderungen zur Patientensteuerung und Vergütung Die DGINA hebt in ihrer begleitenden Pressemeldung insbesondere die Bedeutung einer verbindlichen Patientensteuerung hervor. Hilfesuchende sollten nach Auffassung der Fachgesellschaft zunächst verpflichtend die Gesundheitsleitstelle oder die Leitstelle der Notfallrettung kontaktieren, bevor sie eine Notaufnahme oder ein INZ aufsuchen. Außerdem fordert die DGINA eine bessere Vergütung komplexer ambulant behandelter Notfallpatientinnen und -patienten. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zuschlag für INZ reiche nicht aus, um wirtschaftliche Fehlanreize zur stationären Aufnahme zu reduzieren. Stattdessen brauche es eine eigenständige Vergütungsregelung im stationären Bereich. Trotz der Kritik bewerten die Fachgesellschaften den Gesetzentwurf insgesamt als wichtigen Schritt hin zu einer strukturierten Reform der Notfallversorgung und signalisieren ihre Bereitschaft, die weitere Ausgestaltung fachlich zu begleiten. (ah/BIERMANN)
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