Notfallreform: GRC begrüßt gesetzliche Verankerung lebensrettender Maßnahmen

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Ob Telefonreanimation, App-basierte Ersthelfende-Systeme oder ein bundesweites AED-Kataster: Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) sieht in der jüngst beschlossenen Notfallreform einen echten Mehrwert für die Hilfe bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand.

Am 15. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen (wir berichteten). Neben weiteren Neuerungen gehören zu den zentralen Maßnahmen auch die telefonische Anleitung zur Reanimation („Telefonreanimation“) durch die Rettungsleitstellen, die Vernetzung mit App-basierten Ersthelfersystemen sowie die Erfassung öffentlich zugänglicher automatisierter externer Defibrillatoren (AED) in einem bundesweiten Kataster.

Der GRC begrüßt diese Schritte ausdrücklich: Damit würden „entscheidende Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand schneller zu helfen und ihre Überlebenschancen deutlich zu verbessern“, heißt es in einer Mitteilung der Fachgesellschaft. Entscheidend sei nun, dass diese „zügig, qualitätsgesichert und flächendeckend“ umgesetzt würden.

„Diese seit Langem von uns geforderten Maßnahmen werden das Überleben der Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand ganz entscheidend verbessern“, sagt Prof. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC.

„Umsetzung konsequent vorantreiben“

Mit dem Beschluss des Bundestages sei ein wichtiger gesundheitspolitischer Schritt erreicht, so der GRC. Die tatsächliche Wirkung der Reform hänge jedoch davon ab, dass die vorgesehenen Maßnahmen überall in Deutschland zuverlässig funktionieren: durch qualifizierte Mitarbeitende in den Leitstellen, leistungsfähige digitale Schnittstellen, gut koordinierte Ersthelfersysteme und aktuelle Daten zu öffentlich zugänglichen AED.

Der GRC fordert deshalb, die Umsetzung konsequent voranzutreiben und die Qualität sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen systematisch zu überprüfen. Ziel müsse sein, dass Menschen mit einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand unabhängig von ihrem Wohnort bundesweit möglichst schnell Wiederbelebung erhalten.