NRW-Caritas: Krankenhausplanung darf nicht an Dritte delegiert werden24. August 2020 Foto: © Tobias Arhelger/Adobe Stock Die Caritas in NRW fordert die Landesregierung auf, Konsequenzen aus der COVID-19-Pandemie zu ziehen und bei der Krankenhausplanung der sozialstaatlichen Verpflichtung zur Daseinsvorsorge nachzukommen. Diese Verantwortung müsse als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen werden und könne nicht an Dritte, auch nicht an Krankenkassen, delegiert werden, heißt es in einem Positionspapier der Caritas in NRW, die 200 katholische Kliniken im Land vertritt. „Alleinige Aufgabe der Krankenhausplanung ist es, die Versorgung sicherzustellen“, mahnt die Caritas. „Ökonomische Erwägungen dürfen in diesem Zusammenhang nur eine nachgeordnete Rolle spielen.“ Wie bei der Feuerwehr müsse auch in Krankenhäusern die Grundausstattung mit Personal und Technik finanziert werden – unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. „Wir fordern ‚Wettbewerb ja‘, aber nicht zu Lasten der Versorgung von Patientinnen und Patienten“, so die Caritas. Eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung, so die Caritas NRW, müsse auch regionale Besonderheiten berücksichtigen. Dies sei nur vom Land zu leisten. Qualitätsvorgaben, die immerhin massiven Einfluss auf die wirtschaftliche Existenz von Kliniken haben, gehörten ausschließlich in die Entscheidungshoheit des demokratisch legitimierten Gesetzgebers – und nicht in „Parallelsysteme zur Qualitätssicherung“. Damit kritisiert die Caritas Vorgaben des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) und des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information, „weil diese massiv in die Hoheit des Landes im Bereich der Krankenhausplanung eingreifen“. Die Caritas in NRW sieht ihre Mitgliedseinrichtungen zunehmend in einem Spannungsfeld von Versorgungspflicht und unzureichender Finanzierung. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, „da einerseits ein Substanzverzehr und andererseits inzwischen spürbar negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden festzustellen sind.“ Krankenhäuser seien im Rahmen ihrer Versorgungspflicht gezwungen, rund um die Uhr bestimmte medizinische Leistungen vorzuhalten, was durch das derzeitige Vergütungssystem nur unzureichend berücksichtigt werde. Diese Unterfinanzierung verschärfe sich, wenn die Kliniken planbare Leistungen aus ihrem Leistungsspektrum nicht mehr anbieten können, weil sie durch reglementierende Entscheidungen von außen dazu gezwungen werden.. Die Krankenhauslandschaft in NRW habe sich in der Corona-Krise als elastischer und flexibler erwiesen als zentralisierte Strukturen in Nachbarländern. „Dieser wichtige Vorteil darf nicht verspielt werden, in dem weiterhin auf einen ‚kalten‘ Strukturwandel gesetzt wird und Klinikkapazitäten über Wettbewerbsdruck abgebaut werden“, fordert der katholische Wohlfahrtsverband.
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