NRW will das PsychKG verschärfen13. März 2026 Nach bundesweit mehreren Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen soll die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen künftig besser geschützt werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte dazu einen verschärften Entwurf des PsycKG vor. Dieser geht zunächst noch in die Verbändeanhörung, soll aber noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Entwurf einer Neufassung des „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)“ beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle ist, Menschen mit psychischen Erkrankungen – gerade auch dann, wenn sie sich selbst oder andere gefährden – umfangreicher zu versorgen und die Bevölkerung stärker zu schützen. Danach soll den Gerichten zukünftig die Möglichkeit eingeräumt werden, die sofortige Unterbringung um 24 Stunden zu verlängern, soweit dies zur Entscheidung im Einzelfall erforderlich ist – beispielsweise bei besonderen Erregungszuständen, Bewusstlosigkeit oder Intoxikation. Ziel ist es, frühzeitige Entlassungen der Kliniken bei sofortigen Unterbringungen zu vermeiden. Um frühzeitige Entlassungen zu vermeiden, sollen ausschließlich die Amtsgerichte darüber entscheiden dürfen, sagte Laumann. Schon bei der Anordnung der Unterbringung einer Person dürfen Beurlaubungen gerichtlich ausgeschlossen oder unter Vorbehalt gestellt werden. Aktuell dürfen Kliniken in eigener Verantwortung über Beurlaubungen von Patienten bis zu zehn Tage entscheiden. Viele betroffene Menschen sind nach Angaben Laumanns nicht gefährlich, wenn sie ihre Medikamente regelmäßig nehmen. Ist das der Fall, sollen und dürfen sie nicht durchgängig untergebracht werden. Im Gesetzentwurf ist daher eine Pause verankert. Damit soll eine von den Krankenhäusern beaufsichtigte strukturierte Medikamenteneinnahme ermöglicht werden. Mehr Informationen über psychisch Kranke Der Informationsfluss zwischen Kliniken, Behörden und Unterbringungseinrichtungen über psychisch kranke Menschen mit möglichem Gefährdungspotenzial soll verbessert werden. Kliniken müssen den sozialpsychiatrischen Diensten künftig alle relevanten Informationen für die Nachsorge weitergeben anstatt wie bisher nur eine allgemeine Entlassungsmitteilung. Die sozialpsychiatrischen Dienste müssen mit den Sicherheitsbehörden und Ausländerbehörden zusammenarbeiten. Auch Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge müssen beteiligt werden. „Es ist besonders wichtig, dass die Polizei weiß, wenn eine Person, die sich fremdgefährdend verhalten könnte, aus einer Klinik entlassen wird“, sagte Laumann. Zugleich betonte er: „Wir machen kein allgemeines Register von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotenzial.“ Künftig werden flächendeckend gemeindepsychiatrische Verbünde in allen 53 Kreisen Pflicht. Damit soll die Vor- und Nachsorge von Patienten verbessert werden. Die Verbünde sollen auch Themen wie Verschuldung, Wohnsituation und Eingliederungshilfe in den Blick nehmen. Bereits 2025 hatten die Innenminister von Bund und Ländern Beschlüsse gefasst, um das Risiko für Gewalttaten durch psychisch kranke Personen zu reduzieren. Dafür müssten die Erkenntnisse von Gesundheits- und Sicherheitsbehörden besser zusammengebracht werden, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gesagt.
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