Orthoptistinnen-Ausbildung: Fachgesellschaften unterstützen Eckpunktepapier zur Stärkung des Berufsbildes4. Oktober 2018 DOG-Präsidentin Prof. Nicole Eter (2.v.l.), der 1. BVA-Vorsitzende Prof. Bernd Bertram (l.) und der 1. Vorsitzende der Bielschowsky-Gesellschaft, Prof. Michael Schittkowski, unterzeichneten das Eckpunktepapier im Beisein der 1. BOD-Vorsitzenden Daniela Lemm. Foto: Kaulard/Biermann Medizin Das Eckpunktepapier des Berufsverbandes Orthoptik Deutschland (BOD) zur Zukunft der Orthoptistinnen-Ausbildung haben anlässlich des 116. DOG-Kongresses der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Bielschowsky-Gesellschaft für Strabologie, Neuroophthalmologie und Pädiatrische Ophthalmologie gemeinsam unterzeichnet. Primär qualifizierender Studiengang Ziel des Eckpunktepapiers ist es, den wachsenden Anforderungen des sich wandelnden Berufsbildes gerecht zu werden. Ebenso sollen die Orthoptik und Neuroophthalmologie in der Augenheilkunde gestärkt werden. Hierzu wird „das Konzept eines primär qualifizierenden Studiengangs […] als weitere Option der Orthoptistinnen-Ausbildung“ von den Unterzeichnern ausdrücklich unterstützt, da eine Stärkung dieses Berufsbildes auch für die Augenärzteschaft „sehr förderlich“ sei. So soll künftig neben der Ausbildung an Berufsfachschulen auch die Orthoptistinnen-Ausbildung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) angeboten werden. Zugleich ist vorgesehen, dass die Voraussetzung für dieses Studium nicht alleine das Abitur sein darf – auch mit anderen Qualifikationen soll der Zugang zum Studium „möglichst breit“ eröffnet werden. Uneingeschränkte praktische Ausbildung Der neue hochschulische Ausbildungsweg, so stellt das Papier klar, bedeute jedoch keinen Verzicht auf praktische Ausbildung. Diese soll „in gleichem Ausmaß wie in der bisherigen Berufsausbildung durch modulare Strukturierung mit dezentralem Angebot“ erfolgen, um die wissenschaftliche mit der praktischen Ausbildung zu verbinden. In die Praxismodule sollen neben den Fachschulen „auch Augenkliniken, Augenarztpraxen, Rehabilitationseinrichtungen und Low-Vision-Zentren“ eingebunden werden. Des Weiteren wird in dem zweiseitigen Eckpunktepapier darauf hingewiesen, dass neben der „Kompetenzorientierung der Ausbildungsbereiche“ auch die Ausbildungsziele und -inhalte grundsätzlich überarbeitet und aktualisiert werden müssten, was eine entsprechende Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfordere. So solle zum einen der Kompetenzerwerb etwa um die Themenfelder visuelle Rehabilitation, Skiaskopie, Betriebswirtschaft, Management und wissenschaftliches Arbeiten erweitert und zum anderen eine Anpassung der Ausbildungsinhalte an den demografischen Wandel vorgenommen werden. Durch die Erweiterung der Betätigungsfelder würde auch die berufliche Unterstützung der Augenärzte durch die Orthoptistinnen gefördert, etwa im Managementbereich. Schließlich sieht das Eckpunktepapier eine generelle Stärkung der Strabologie und Neuroophthalmologie in der Augenheilkunde vor. Die Bedeutung, die die Augenärzte diesem Gebiet beimäßen, zeige sich auch darin, dass von Ärzteseite angestrebt werde, „eine Zusatzweiterbildung für spezielle Strabologie und Neuroophthalmologie im Anschluss an die augenärztliche Weiterbildung zu etablieren“. So könnte neben dem Assistenz-Beruf Orthoptist/in mit oder ohne Hochschulausbildung als Heilkunde-Beruf die Option Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde mit oder ohne Zusatzbezeichnung Strabologie und Neuroophthalmologie geschaffen werden. Insgesamt unterstreicht das von DOG, BVA und Bielschowsky-Gesellschaft unterstützte Papier die Notwendigkeit einer engen Kooperation beider Berufe, um eine „Patientenversorgung auf höchstmöglichem Niveau“ zu gewährleisten. Quelle: BVA Terminhinweis: Die 21. Tagung der Bielschowsky-Gesellschaft und des BOD findet am 30. November und 1. Dezember 2018 im Fürstbischöflichen Schloss Münster statt: Informationen zum Programm unter https://www.bielschowsky.de/
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