Patientensteuerung als zentrales Instrument ambulanter und stationärer Versorgung

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Auf der „Urgent Care Conference“ in Berlin wurden multidisziplinäre Erkenntnisse aus zahlreichen Studien und Modellprojekten zur sektorenübergreifenden Akut- und Notfallversorgung diskutiert.

Am 23. und 24. Juni 2026 trafen sich Expertinnen und Experten aus dem ambulanten und stationären Bereich in der Hauptstadt auf der 4. Urgent Care Conference des Zentralinstitutes der Kassenärztlichen Versorgung (Zi). Im Fokus standen die Nofall- und Akutversorgung von Patienten im Hinblick auf die anstehenden Reformvorhaben der Bundesregierung.  

Diskussionsgrundlage: Aktueller Stand des Reformvorhabens Notfallversorgung

Mit der seit Langem geplanten Reform der Notfallversorgung will die Bundesregierung die Akutversorgung von Patientinnen und Patienten gezielt verbessern und Versorgungsressourcen entlasten. Vorgesehen ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Versorgungsangebote bereitstellen.

Darüber hinaus soll die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und KVen zu einer zentralen Akutleitstelle weiterentwickelt werden. Nach einer strukturierten Ersteinschätzung sollen Patientinnen und Patienten künftig gezielt in die für sie geeignete Versorgungsebene vermittelt werden. Hierfür ist eine enge Verzahnung mit den Rettungsleitstellen und der Notrufnummer 112 vorgesehen. Die Weitergabe relevanter Informationen an die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte soll digital erfolgen.

Ein weiterer Baustein der Reform ist der Aufbau integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern. Diese sollen rund um die Uhr erreichbar sein und die Notaufnahme des Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine zentrale Ersteinschätzungsstelle unter einem Dach vereinen. Patientinnen und Patienten, die nach Kontakt mit der 116117 an ein INZ verwiesen werden, sollen dort zeitlich bevorzugt versorgt werden. So hat das Zi den aktuellen Stand des Reformvorhabens zusammengefasst, über den diskutiert wurde.

Ersteinschätzung am Telefon soll für Patienten verbindlich sein

Der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried betonte, dass Rettungsdienst, Krankenhäuser und KVen bereit seien, die Instrumente, die das Notfallreformgesetz schaffen soll, mit Blick auf die regionalen Versorgungsbedarfe gezielt einzusetzen. „Allerdings werden die mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Kürzungen und Ausgabenbegrenzungen es insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen massiv erschweren, die Versorgung von Patientinnen und Patienten verstärkt zu übernehmen, die sich heute mit weniger dringlichen Gesundheitsbeschwerden an die Notfallversorgung wenden“, wandte der Zi-Vorstandsvorsitzende ein. Deshalb müsse nach übereinstimmender Expertenmeinung die Lenkung der Patientenanliegen in die richtige Versorgungsebene möglichst bereits vor einer Selbstvorstellung in einer Notaufnahme beginnen. Laut von Stillfried sollten die Ergebnisse einer medizinischen Ersteinschätzung durch die 116117 oder die 112 für Patienten verbindlich sein. Hier müsse der Gesetzentwurf für die Notfallfallreform auch mit Blick auf das geplante Primärarztsystem nachgeschärft werden, forderte er.

Kritik am Aufbau von ineffizienten Parallelstrukturen

Von Stillfried fasste eine weitere zentrale Fragestellung der Diskussion zusammen: Das Notfallreformgesetz schaffe mit der Möglichkeit der Vorort-Versorgung durch den Rettungsdienst neue Leistungen im Bereich der medizinischen Notfallrettung. Zudem würde parallel der Sicherstellungsauftrag der KVen durch einen Hausbesuchsdienst auch während der Praxisöffnungszeiten erweitert. Beide Angebote richteten sich an sehr ähnliche Patientengruppen. Zudem sei ungeklärt, ob es eines solchen zusätzlichen Besuchsdienstes in vielen Regionen überhaupt bedürfe.

Wie in diesen Fällen ineffiziente Doppelvorhaltungen zwischen Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst und vertragsärztlicher Regelversorgung vermieden werden könne, sei ein Diskussionsthema gewesen. Von Stillfried verwies darauf, dass neue Angebote auf eine leistungsfähige Regelversorgung träfen. So hätten die Praxen 2024 rund 23,5 Millionen ärztliche Hausbesuche erbracht, davon 19,4 Millionen durch Hausärztinnen und Hausärzte. Hinzu kamen mehr als drei Millionen Besuche durch nichtärztliches Praxispersonal. Demgegenüber gab es im Ärztlichen Bereitschaftsdienst im gleichen Jahr nur etwa eine Million Fahrdiensteinsätze. 

Digitale Vernetzung kann Notärzte „spürbar“ entlasten

Auch Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, forderte, dass bestehende Versorgungsstrukturen nicht generell durch zusätzliche Parallelangebote ergänzt werden sollten. Ein flächendeckender 24/7-Fahrdienst während der regulären Praxisöffnungszeiten träte letztlich in Konkurrenz zur bestehenden ambulanten Versorgung durch Niedergelassene. Dies wäre weder personell noch finanziell leistbar. Vielmehr sollten vorhandene Ressourcen durch digitale Vernetzung, effizientere Einsatzsteuerung und eine bedarfsgerechte Organisation der Notfallversorgung gezielter genutzt werden.

Als Beispiel verwies Bergmann auf die Fahrdienstreform der KV Nordrhein. Mit der KV-MOVE-Plattform würden Leitstellen, Kooperationsärzte sowie Patienten digital miteinander vernetzt. Die Anwendung ermögliche unter anderem eine digitale Einsatzsteuerung sowie die Dokumentation und Abrechnung von Einsätzen. Dadurch könnten Transparenz und Koordination im Einsatzgeschehen verbessert, Ressourcen effizienter eingesetzt und Ärzte im Notdienst spürbar entlastet werden.

Vorhaltung eines 24/7-Fahrdienstes verursacht Mehrkosten zulasten der Regelversorgung

Dr. Christian Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns, erteilte den Plänen einer Leistungsausweitung hin zu einem aufsuchenden Dienst für alle Patienten 24/7 ebenfalls eine deutliche Absage. „Ein solcher Ansatz würde bestehende regionale Versorgungsstrukturen eher verdrängen als stärken“, erklärte er und verdeutlichte dies anhand der Kosten: „Während der organisierte Fahrdienst 2025 bereits rund 18,4 Millionen Euro für 376.055 Einsätze verursachte, würde eine Ausweitung auf einen flächendeckenden 24/7-Betrieb Mehrausgaben von rund acht Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise plus 44 Prozent nach sich ziehen. Die Zahl der Einsätze würde jedoch lediglich um 25.756 Fälle beziehungsweise 6,8 Prozent steigen.“

Diese Zahl habe die KV Bayerns aus den tatsächlichen Hilfeersuchen an den Patientenservice (116117) abgeleitet. „Dies wären nur wenige Fälle täglich pro Bereitschaftsdienstbereich“, so Pfeiffer. Berücksichtige man, dass davon rund zwei Drittel fallabschließend per Telemedizin behandelt werden könnten, resultiere in vielen Regionen durchschnittlich nur noch ein zusätzlicher Hausbesuch täglich. Die Mehrkosten einer pauschalen Vorhaltung belasteten aber die Regelversorgung.

Regionale Strukturen stärken

Pfeiffer folgerte daraus, dass die Versorgung nur durch eine bedarfsgerechte Stärkung regionaler Strukturen verbessert würde. Eine Lösung könne etwa die Weitergabe von Hausbesuchsanforderungen an lokale Hausarztpraxen sein. Nur dort, wo sich dies als personell nicht leistbar herausstellt, der Rettungsdienst aber ohnehin Angebote der Vorortversorgung vorhält, könnte auch eine punktuelle Kooperation mit dem Rettungsdienst infrage kommen, erläuterte er. „Man braucht also die Möglichkeit, regional flexibel handeln zu können und keine starren bundesweiten Vorgaben“, so sein Fazit.

(hr/BIERMANN)

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