Unfallrisiko E-Scooter: Kinderchirurgische Fachgesellschaft fordert Helmpflicht und Verbot

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Durch unsachgemäße Benutzung von E-Scootern bringen sich die jungen Menschen verstärkt in große Unfallgefahr. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie spricht sich daher für ein Verbot von E-Scootern für Kinder unter 14 Jahren sowie die Helmpflicht beim Fahren der Roller aus.

Was als flexibler und angesagter Freizeitspaß oder schnelle und bequeme Option für die Schulfahrt gilt, endet für viele Kinder und Jugendliche im Krankenhaus. Laut der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) steigen die Unfallzahlen durch E-Scooter rasant an. In Deutschland verunglücken jährlich durchschnittlich mehr als 2500 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Unfällen mit den elektrischen Rollern. Die Gruppe der Jugendlichen von 15 bis unter 18 Jahren ist dabei die am stärksten vertretene Gruppe mit über 1500 verunglückten Teenagern. Kinder unter 15 Jahren sind ebenfalls sehr gefährdet: Obwohl das Fahren von E-Scootern im Straßenverkehr erst ab 14 Jahren erlaubt ist, verunglücken 500 bis 600 jüngere Kinder. Das sind ca. 38 Prozent der jugendlichen Unfälle und bedeutet für diese Altersgruppe damit ein ganz besonders hohes Unfallrisiko.

Tückische Fahrphysik führt zu folgenschweren Unfällen

Nach Angaben der kinderchirurgischen Fachgesellschaft sind die Jugendlichen oft unerlaubt zu zweit auf einem Roller oder auf privaten Wegen unterwegs. Fast 50 Prozent aller schweren Unfälle geschehen demnach häufig ohne Fremdeinwirkung – oft durch Gleichgewichtsverlust oder falsche Selbsteinschätzung. Grund dafür sei eine tückische Fahrphysik von E-Scootern: Kleine Räder reagieren extrem empfindlich auf Schlaglöcher, Kantsteine oder nasses Laub.

Besorgniserregend ist für die kinderchirurgische Fachgesellschaft, dass bei Unfällen mit E-Scootern Kinder und Jugendliche auffallend häufig schwere Verletzungen erleiden. So würden rund 31 Prozent der Vorfälle als klinisch schwer eingestuft und etwa 14 Prozent erforderten eine stationäre Krankenhausbehandlung.

Bei Stürzen drohten vor allem gefährliche Kopfverletzungen, Verletzungen des Bauchraums sowie Knochenbrüche im Rumpfbereich. „Entgegen der Wahrnehmung als harmloses Spielzeug haben E-Scooter in der Kinder- und Jugendchirurgie das Trampolin als häufigste Ursache für schwere Freizeitverletzungen abgelöst“, erklärt DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß, Chefarzt für Kinderchirurgie am Kinderkrankenhaus Wilhelmstift in Hamburg.

Konsequente Helmpflicht und E-Scooter-Verbot für Kinder unter 14 Jahren

Die DGKJCH fordert daher eine konsequente Helmpflicht. Zusätzlich empfiehlt sie auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene Sicherheitstrainings, durchgeführt beispielsweise vom ADAC, Deutschen Verkehrswacht oder der Polizei. Die Trainings vermittelten lebenswichtige Grundlagen wie Gefahrenbremsung, Ausweichmanöver und Regelkunde.

Ebenso spricht sich die Fachgesellschaft für ein Verbot der E-Scooter-Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren aus. „Die Jugendlichen sind oft unerfahren im Umgang mit den E-Scootern, kennen sich mit der Straßenverkehrsordnung nicht aus und überschätzen sich oft. Das birgt ein hohes Unfallpotenzial, das wir mit Aufklärung, Schutzmaßnahmen und Regeln vermeiden müssen“, betont DGKJCH-Präsident Prof. Guido Seitz, Direktor des Zentrums für Kinderchirurgie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Gießen-Marburg.


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