Ambulante Versorgung: Orientierungswert für das Jahr 2027 steigt um 2,2 Prozent

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Der Bewertungsausschuss hat eine Erhöhung des Orientierungswertes um 2,2 Prozent für das kommende Jahr beschlossen. Für den Virchowbund ist dieser Honoraranstieg in der ambulanten Versorgung zu „mager“, für den GKV-Spitzenverband fair.

An den Finanzierungsverhandlungen waren jeweils drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beteiligt. Mit der Erhöhung liegt der Orientierungswert im kommenden Jahr bei 13,0207 Cent, damit fließen 2027 laut GKV-Spitzenverband mehr als 50 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung.

Stoff-Ahnis: „Fairer Honoraranstieg trotz schwieriger Rahmenbedingungen“

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes betonte: „Unser diesjähriger Verhandlungsabschluss für das Jahr 2027 sorgt trotz schwieriger Rahmenbedingungen für einen fairen Honoraranstieg für die Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf ein Plus von 1,1 Milliarden Euro geeinigt.“

Damit würden die Leistungen der Ärzteschaft weiterhin auf einem hohen Niveau vergütet, so die Einschätzung von Stoff-Ahnis. Für sie ist das Ergebnis ist „ein positives Signal, dass die gemeinsame Selbstverwaltung gerade auch in schwierigen Zeiten Verantwortung übernimmt und gut funktioniert“.

Gassen: Einigung zum Orientierungswert „wahrlich kein Jubelergebnis“

Auch Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV wertet die Einigung positiv, zeigte sich aber nicht ganz so zufrieden wie die stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Er erklärte: „Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen. Das ist wahrlich kein Jubelergebnis, aber die Tatsache, dass wir uns geeinigt haben, zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung die letzte rationale Konstante darstellt. Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit einem nicht vorhersehbaren Ergebnis gewesen.“

Heinrich: „Mageres Ergebnis bedeutet ein Verhungern auf Raten für die eigene Praxis.

Für den Bundesvorsitzenden des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich reicht das Ergebnis der Verhandlungen zum Orientierungswert „bei Weitem nicht aus, um die Praxen verlässlich zu finanzieren“. Weiter führte er aus: „Beim Blick auf die Kostentreiber in Arztpraxen, also die Ausgaben für Personal, Geräte, Energie oder Miete, wissen alle Praxisinhaber jetzt: Dieses magere Ergebnis bedeutet ein Verhungern auf Raten für die eigene Praxis.“

Damit sei der Honoraranstieg geringer als die Inflationsrate, so der Virchowbund: Der Verband verwies darauf, dass die Inflationsrate für 2026 voraussichtlich bei 2,8 liege, während der Orientierungswert nur um 2,2 Prozent steigen werde.

„Es ist und bleibt absurd. Einerseits drängt die Politik darauf, dass die niedergelassenen Ärzte mehr und mehr Fälle ambulant versorgen. Andererseits entreißt sie den Arztpraxen mit dem GKV-Spargesetz die finanzielle Grundlage. Die geringe Steigerung wird diese gefährliche Abwärtsspirale für die ambulante Versorgung nur noch mehr befeuern“, mahnte Heinrich. Er befürchtet, dass Patienten ab nächstem Jahr die Folgen zu spüren bekommen. „Arztpraxen werden Personal entlassen, Investitionen verschieben und ihr Terminangebot einschränken müssen, weil sie ihre Kosten im Blick behalten müssen.“ (BIERMANN/ja)