Friedensorganisation kritisiert zivil-militärische Großübungen

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Die Friedensorganisation für Gesundheitsberufe IPPNW kritisiert die geplante zivil-militärische Zusammenarbeit bei dem Kriegsmanöver „Red Storm Charlie“ in Hamburg, bei der auch Beschäftigte im Gesundheitswesen einbezogen sind.

Rollenkonflikte seien vorprogrammiert, wenn medizinisches Personal in militärische Strukturen eingebunden werde, betonte die deutsche Sektion der Internationalen Ärztinnen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärztinnen in sozialer Verantwortung (IPPNW) in einer Mitteilung. Weiter heißt es: „Medizinische Ethik und militärische Logik sind völlig unterschiedlich ausgerichtet und müssen in Konflikt geraten, wenn im Krieg die Knappheit an Personal und Material zwangsläufig zu einer Priorisierung medizinischer Leistungen zugunsten des Militärs führen wird.“

Anlass für die Kritik ist das NATO-Manöver „Red Storm Charlie“, das vom 24. bis zum 26. September in Hamburg stattfindet. Es simuliert den Kriegsfall mit Russland. Unter Beteiligung eines Transporthubschrauber-Regiments der Bundeswehr sollen unter anderem Verletztentransporte vom Flughafen zum Universitätsklinikum Hamburg geprobt werden.

Claußen: „Zivil-militärische Großübungen erhöhen die Eskalationsgefahr“

„In solch politisch angespannten Zeiten erhöhen zivil-militärische Großübungen die Eskalationsgefahr und konterkarieren den völkerrechtlich gebotenen Vorrang von Abrüstung, Gewaltverzicht und ziviler Konfliktbearbeitung. Wir brauchen ein gutes bedarfsgerechtes Gesundheitswesen mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten statt Aufrüstung und Abschreckungsmanöver“, erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.

Im Geiste der sogenannten „Zeitenwende“ bereitet die Bundesregierung auch das Gesundheitswesen auf eine kriegerische Auseinandersetzung vor. Wie die Friedensorganisation betont, muss das zivile Gesundheitssystem m Bündnis- oder Verteidigungsfall einen erheblichen Teil seiner Infrastruktur und personellen Ressourcen dem Militär zur Verfügung stellen. Sowohl Einrichtungen der stationären Krankenhausversorgung als auch ambulante Einrichtungen wie etwa Praxen oder Apotheken werden in die Versorgung von Militärs und Verwundeten eingebunden.

Gesundheitssicherstellungsgesetz soll auch zivil-militärische Zusammenarbeit regeln

Die IPPNW verweist darauf, dass bereits jetzt gesetzlich geregelt ist, dass im Spannungsfall Notstandsgesetze in Kraft treten werden. Diese machen für im Gesundheitswesen Tätige weitreichende Grundrechtseinschränkungen wie Dienstverpflichtungen und andere Einschränkungen möglich. Die Beschäftigten sollen verpflichtet werden, sich an diesen Vorbereitungen des Gesundheitswesens auf Krieg zu beteiligen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem „Gesundheitssicherstellungsgesetz“, das entsprechende Maßnahmen vorbereitet und Befehlsstrukturen im Gesundheitswesen formuliert.

„Die beste Maßnahme zur Sicherstellung von Gesundheit ist die Verhütung von Kriegen. Die Kriege von heute hinterlassen nur Zerstörung und Verlierer auf allen Seiten,“ so Claußen abschließend.


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