Person Roboter? Ethiker kritisiert Überlegungen des EU-Parlamentes

Hartmut Kreß beim DGU-Kongress. Foto: Schmitz

Bei der Eröffnungsveranstaltung des 71. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) am 19.09.2019 in Hamburg hat der Sozialethiker Prof. Hartmut Kreß Überlegungen des europäischen Parlamentes, selbstständig tätige Roboter als „Personen“ zu bezeichnen, kritisiert.

Die Überlegungen beruhen auf der Frage, wer für die von autonomen Maschinen ausgeführten Aktionen verantwortlich ist und gegebenenfalls dafür haftbar ist. Da die Maschinen selbsttätig sind, wäre es einfacher, sie als „Personen“ zu bezeichnen, weil sie dann auch haftbar wären.

„Die Terminologie sollte dabei bleiben, dass nur Menschen als Personen berzeichnet werden”, sagte Kreß, der in der Abteilung Sozialethik an der Evangelisch-theolohischen Fakultätder Universität Bonn lehrt. Bezüglich Anwendungen intelligenter Maschinen in der Medizin betonte er: „Es ist darauf zu achten, dass der Arzt die Hoheit behält.“ Kreß erteilte auch Prof. Gerd Gigerenzer, Direktor des Harding-Zentrums für Risikokompetenz am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, eine Absage, der in einem Essay behauptet hatte, man solle die Medizin besser „Roboter-Ärzten“ überlassen, denn diese seien weniger fehleranfällig und würden keine überflüssige Diagnostik durchführen. Schließlich könnten solche Roboter auch nur von Algorithmen gesteuert werden, die Menschen ersonnen haben, und zudem seien sie ohne Gewissen, könnten also den Patienten nicht als Ganzes sehen.

Dem allgegenwärtigen Schlagwort Digitalisierung setzte Kreß „Gestaltungsverantwortung“ entgegen. „Im System sollte Digitalisierung nicht eigengesetzlich werden“, sagte er und beschwor die Gefahr eines Vertrauensverlustes: „Es wäre fatal, wenn Formen der Digitalisierung das Vertrauen zu Ärzten untergraben.“

(ms)