Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln aus Deutschland auf niedrigem Niveau13. Januar 2023 (Symbolbild) Abb.: © nneem – pixabay.com Die Auswertung auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Jahr 2021 zeigt: Belastung mit Rückständen ist abhängig von der Herkunft der Lebensmittel. In Lebensmitteln aus Deutschland und der EU werden weiterhin nur selten zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. In deutschen Erzeugnissen ist im Jahr 2021 der Anteil an Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Bei Lebensmitteln aus anderen Staaten, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten, gab es dagegen einen Anstieg der Überschreitungen, wie das BVL berichtet.Die Ergebnisse sind Teil der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2021“, die das BVL veröffentlicht hat. Von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer sind hierfür insgesamt mehr als 8,3 Millionen Analysen an 20.603 Lebensmittelproben durchgeführt worden. Dabei wurde bestätigt, dass die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen in Abhängigkeit von der Herkunft variiert.Betrachtung nach der Herkunft Für Lebensmittel aus Deutschland war die Anzahl an Überschreitungen nach einem leichten Anstieg im Vorjahr wieder rückläufig und lag 2021 bei 1,1 % (2020: 2,0 %). Bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten stieg die Überschreitungsquote leicht auf 1,8 % (2020: 1,3 %) an. Einen deutlichen Anstieg der Quote von 7,8 % (2020) auf 10,9 % gab es dagegen bei Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten.Betrachtung nach verschiedenen Lebensmittelgruppen Während bei Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung die Überschreitungsquote sank, wurde bei verarbeiteten Lebensmitteln eine Zunahme an Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Bei Obst und Gemüse blieb die Anzahl an Überschreitungen auf Vorjahresniveau. Vor allem bei Lebensmitteln, deren Verzehr besonders hoch ist, wie Äpfel, Karotten, Kartoffeln oder Tomaten, traten wie in den Vorjahren nur wenige Überschreitungen auf. Bei häufig untersuchten Lebensmitteln (mit mindestens 100 untersuchten Proben) wiesen in Lake eingelegte Weinblätter (71,8 %), Granatäpfel (33,0 %), Sesamsamen (8,7 %) und frische Kräuter (8,2 %) die höchsten Überschreitungsquoten auf. Dabei muss berücksichtigt werden, dass für Weinblätter im Vergleich zu Trauben sehr niedrige, allgemeine Rückstandshöchstgehalte auf dem Niveau der analytischen Bestimmungsgrenze festgesetzt sind. Eine Beeinträchtigung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die festgestellten Höchstgehaltsüberschreitungen in Weinblättern ist nicht zu erwarten. Jedoch sind die rechtlich verbindlichen Rückstandshöchstgehalte grundsätzlich einzuhalten. Daher werden einige dieser auffälligen Erzeugnisse, u. a. Weinblätter, Granatäpfel und Sesamsamen, bereits verstärkten Kontrollen bei der Einfuhr in die EU unterzogen.Manche auffälligen Wirkstoffe nicht mehr zugelassen Bei den überwiegend risikoorientierten Kontrollen wurden die Lebensmittel auf 1.061 verschiedene Stoffe untersucht. Zwar wurden bei 216 (20,4 %) Wirkstoffen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt, jedoch generell auf niedrigem Niveau. Zu den Wirkstoffen, bei denen es relativ häufig zu Überschreitungen kam, gehörten Dithiocarbamate, Metalaxyl, Ethylenoxid, Chlorat und Chlorpyrifos. Die drei letztgenannten sind in der EU in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zugelassen.Hintergrund Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind zulässig, sofern sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Eine Gesundheitsgefahr darf dabei nicht gegeben sein.Weiterführende Informationenhttps://www.bvl.bund.de/RASFF_Jahresbericht_2021
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