Pflegegrad 1-Streichung träfe vor allem Demenzbetroffene und Angehörige

Eine Streichung von Pflegegrad 1 würde vor allem Demenzbetroffene und deren pflegende Angehörige treffen. (Foto: © pikselstock – stock.adobe.com)

Die Bundesregierung erwägt, Pflegegrad 1 zu streichen. Experten warnen, dass dadurch wichtige Entlastungsleistungen für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen wegfallen könnten.

Die Pflegereform 2017 ersetzte die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade und änderte damit die Einstufung von Menschen mit Pflegebedarf grundlegend. Ziel der Reform war es, dass nicht nur körperlich eingeschränkte Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, sondern auch Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen. Deshalb galt die große Pflegereform und die Einführung von fünf Pflegegraden 2017 als wichtige Errungenschaft.

Gefahr durch mögliche Streichung

Nun hat die Bundesregierung eine mögliche Streichung des Pflegegrads 1 ins Spiel gebracht. Das wäre eine Abkehr von dem gegangenen Schritt und würde insbesondere Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen treffen. Ende 2024 waren etwa 860.000 Menschen in Pflegegrad 1 eingestuft, ein Großteil davon Menschen mit beginnender Demenz. Die Streichung könnte bedeuten, dass diese Gruppe weniger finanzielle und organisatorische Unterstützung erhält, die für die alltägliche Versorgung und Betreuung besonders wichtig ist.

Leistungen im Pflegegrad 1

In Pflegerad 1 stehen den Menschen Vergütung oder Zuschüsse für einfache Hilfsmittel zur Sicherheit, wohnraumverbessernde Maßnahmen, Beratungen und Schulungen für Angehörige und ein Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, der monatlich verwendet werden kann, um beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Alltagsbegleitung zu bezahlen.

Besondere Relevanz für Menschen mit Demenz

„Diese Leistungen sind für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen besonders relevant, da eine Demenz das gesamte Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen verändert. Informationen über die Erkrankung und Beratung zum richtigen Umgang damit sind gerade deshalb sehr wichtig. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind eine Unterstützung, um die Sicherheit zu Hause zu gewährleisten. Das Entfallen des Entlastungsbetrages wäre ein großer Einschnitt für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen“, erklärt Astrid Lärm, Leiterin der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie.

Pflegende Angehörige sind oft viele Stunden täglich gefordert. Haushaltsnahe Dienstleistungen und stundenweise Betreuung, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden, ermöglichen ihnen regelmäßige Entlastung und Zeit für sich. „Auswertungen auf Basis des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass sich pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz zeitlich intensiver kümmern und zu höheren Anteilen belastet fühlen als pflegende Angehörige von Menschen mit anderen Erkrankungen“, ergänzt Dr. Ulrike Ehrlich, Wissenschaftlerin am Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Folgen einer Streichung von Pflegegrad 1

Eine Streichung von Pflegegrad 1 hätte Auswirkungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Entlastungsleistungen tragen dazu bei, die Pflege zu Hause aufrechtzuerhalten. Ohne diese Maßnahmen könnte es erforderlich sein, Betroffene früher stationär unterzubringen, was höhere Kosten für das Pflegesystem nach sich ziehen würde. Außerdem steigt das Risiko, dass pflegende Angehörige stärker belastet werden oder gesundheitliche Probleme entwickeln.

(BIERMANN/lj)