PPP-RL: Psychiatrische Versorgung deutschlandweit in Gefahr22. Juni 2023 Finanzielle Sanktionen gegenüber psychiatrischen Kliniken, die die Personaluntergrenzen auch nur kurz unterschreiten, werden die Versorgung von Patienten weiter verschlechtern, fürchten Experten. (Foto: © Halfpoint – stock.adobe.com) Psychiatrischen Kliniken drohen aufgrund einer Personal-Richtlinie des G-BA ab 2024 Strafzahlungen. Ein breites Bündnis aus Fachverbänden und Betroffenenvereinigungen fordert jetzt die Streichung dieser Sanktionen. Nur so könne die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gewährleistet werden, erklären die Mitglieder der „Plattform Entgelt“. In der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ des G-BA sind seit 2020 Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. Die Zahlen seien ohne aktuelle Datengrundlage festgesetzt worden und spiegelten die Notwendigkeiten einer leitliniengerechten Behandlung nicht wider, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in einer Pressemitteilung. Werden diese Untergrenzen nicht eingehalten, sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Diese greifen, sobald auch nur in einem Quartal in einer von sechs Berufsgruppen die Vorgaben nicht erfüllt sind. Sie werden auch dann fällig, wenn über das gesamte Jahr und das gesamte Personal betrachtet alle vorgesehenen Leistungen erbracht und alle entsprechenden Finanzmittel verausgabt werden. Im Gegenteil zu vergleichbaren Mechanismen fallen sie in der Höhe „drastisch“ aus, wie die DGPPN erklärte: Auch bei kleinen Unterschreitungen könnten Zahlungen fällig werden, die fünfmal höher liegen als die vermeintlich eingesparte Summe. „Die Strafzahlungen werden in vielen Kliniken eine Abwärtsspirale auslösen. Um sie zu vermeiden, werden Patientenzahlen reduziert und innovative Behandlungsangebote abgebaut, Mitarbeitende werden von zentralen Bezugspersonen zur Personal-Veschiebe-Masse. Sanktionszahlungen verringern die Budgets der Kliniken weiter, was die Personalgewinnung erschwert und wiederum weitere Sanktionen nach sich zieht. Ist der Weiterbetrieb nicht mehr wirtschaftlich möglich, werden Kliniken sogar schließen müssen“, prognostiziert die Fachgesellschaft. Neueste Analysen zeigen, dass davon Kliniken im ganzen Land betroffen sein werden. Es wird bundesweit und flächendeckend zu einer deutlichen Verknappung der stationären Behandlungskapazitäten kommen. „Damit steht die psychiatrische Versorgungslandschaft vor einem unkontrollierten Kahlschlag“, warnt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Andreas Meyer-Lindenberg. „Patientinnen und Patienten, die stationär in der Erwachsenen- oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden müssen, können nicht einfach zu niedergelassenen Behandelnden wechseln. Selbst wenn es ausreichend ambulante Behandlungsplätze gäbe – die aktuellen Strukturen machen es unmöglich, solche akut oder schwer erkrankten Patienten ambulant angemessen komplex zu versorgen.“ Die Sanktionen der PPP-RL gefährden der DGPPN zufolge daher die Versorgungssicherheit. Um diese Gefahr auszuräumen, ist laut der „Plattform Entgelt“, einem 2012 gegründeten Bündnis zentraler Akteure der stationären psychiatrischen Versorgung, nur ein Schritt sinnvoll: Die Strafzahlungen der PPP-RL müssen in ihrer aktuellen Form gestrichen werden. Die Koordinatorin der Plattform, Dr. Sylvia Claus, argumentiert: „Es braucht einen verhältnismäßigen und gestuften Ansatz. Selbstverständlich sollten Gelder, die nicht für Personal eingesetzt werden, zurückgezahlt werden. Aber Kliniken, die aufgrund des Fachkräftemangels Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen, sollten nicht bestraft, sondern unterstützt werden. Der aktuelle Sanktionsmechanismus wird nicht zu einer Verbesserung der Versorgung führen, er gehört abgeschafft.“ Die Folgen werde sonst die Bevölkerung zu tragen haben, mahnen die Mitglieder der Plattform: Menschen mit psychischen Erkrankungen, die dann keine oder nicht die richtige Behandlung erhalten, ihre Angehörigen und auch Mitarbeitende von Kliniken, die ihrer Arbeit nicht mehr sinnvoll und zufriedenstellend nachkommen könnten. Ein entsprechendes Positionspapier der „Plattform Entgeld“ und die Forderung nach Streichung der aktuellen Sanktionen der PPP-RL unterstützen mehr als 20 Fach-, Berufs- und Betroffenenverbände.
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