KBV: Priorisierung aus Arztpraxen fernhalten9. Dezember 2020 ©peterschreiber.media – Adobe Stock „Eine Priorisierung darf nicht in den Arztpraxen erfolgen. Weder die Auslastung in den Praxen durch die Patientenversorgung noch die epidemiologische Lage lässt es zu, die Praxen mit dem millionenfachen Ausstellen von Impfberechtigungen zu belasten. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die derzeit vorliegende Impfverordnung in diesem Punkt konkretisiert wird“, sagte Hofmeister. Er begrüßte es, dass die Ständige Impfkommission (StiKo) nun eine erste Empfehlung zur Priorisierung ausgesprochen hat. „Dies ist ein wichtiger erster Schritt. Wenn dann die Menge der vorhandenen Impfstoffdosen steigt und insbesondere einfachere Lagerungsbedingungen bestehen, ist es angezeigt, die Impfungen von Zentren in die Arztpraxen zu verlagern. Spätestens bis dahin sollte die StiKo ihre Empfehlungen ergänzt haben“, führte er aus. Ebenfalls dringend nachgebessert werden müsse die Einordnung des Personals des ambulanten Notdienstes und der vertragsärztlichen Praxen als prioritär zu impfende Kohorte. Insbesondere bei der Behandlung von unbekannten Patienten, deren Vorgeschichte und Diagnosen man nicht kenne, sei ein erhebliches Infektionsrisiko gegeben. „Ein drohender Ausfall von ambulantem Notdienst und Praxen hätte katastrophale Auswirkungen auf den Verlauf der Pandemie“, erklärte er. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
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