Protesttag: Pro Retina fordert Barrierefreiheit

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert Pro Retina die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Sehbeeinträchtigung in allen Lebensbereichen.(Symbolbild.)Bild:©gottsfam-stock.adobe.com

„Nichts über uns ohne uns“ – unter diesem Motto steht der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai bei Pro Retina Deutschland.

Die Patientenselbsthilfeorganisation fordert, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigung in alle Entscheidungen und Prozesse einbezogen werden. Nur wenn das geschieht, können Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen realisiert werden.

„Deutschland ist noch weit davon entfernt, sehbeeinträchtigten und blinden Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Überall stoßen Betroffene auf Barrieren. Das muss sich ändern“, fordert Dario Madani, Geschäftsführer von Pro Retina. Ob Theater oder Fahrkartenautomat, ob Zugang zur Volkshochschule oder sicherer Übergang an der Kreuzung: Oftmals werden die Bedürfnisse von seheingeschränkten und blinden Menschen nicht bedacht. Die Folgen: Menschen mit Seheinschränkung haben Schwierigkeiten sich zu orientieren. Ihre Selbstständigkeit wird eingeschränkt. Außerdem wird ihre Sicherheit gefährdet.

Barrierefreiheit: Lebensqualität für alle

Pro Retina fordert daher, dass die Bedürfnisse von seheingeschränkten und blinden Menschen bei allen Entscheidungen und Prozessen von Anfang an berücksichtigt werden. Die Patientenselbsthilfe weist darauf hin, dass dadurch auch die Sicherheit und Nutzbarkeit für andere Bevölkerungsgruppen erhöht wird. Dies gilt für ältere Menschen. Zudem profitieren auch Familien und Menschen mit einer zeitweisen Einschränkung. „Barrierefreiheit ermöglicht Teilhabe und bedeutet Lebensqualität für alle Menschen und kommt der gesamten Gesellschaft zugute“, bringt Madani die Vorteile auf den Punkt.

Gesetzlich verbriefter Anspruch

Als zentraler Baustein von Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe ist Barrierefreiheit auch gesetzlich verankert: in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Grundgesetz (Artikel 3) – „Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden“. So lange im Alltag Barrieren die Teilhabe verhindern, verstößt Deutschland gegen gesetzlich verankerte Rechte. Zusätzlich werden Menschen mit Einschränkungen ausgeschlossen.