Psychosoziale Therapieangebote: Innovationsauschuss empfiehlt die Nutzung neuer Erkenntnisse4. Juli 2023 Foto: ©Svea Pietschmann/G-BA Im Projekt IMPPETUS haben Forschende das psychosoziale Versorgungsangebot bei schweren psychischen Störungen untersucht und zugleich in einer cluster-randomisierten kontrollierten Studie die Umsetzung der Betroffenenleitlinie evaluiert. Nun empfiehlt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die gewonnenen Erkenntnisse in der Patientenversorgung zu nutzen. In seinen Beschlüssen legt der Innovationsausschuss dar, warum er den Wissenstransfer in die Versorgung empfiehlt und welche Organisationen er um die Überführung bzw. Kenntnisnahme bittet. Die Rückmeldungen dieser Akteure veröffentlicht der Innovationsausschuss – ebenso wie die Beschlüsse und Abschlussberichte – auf seiner Webseite. Psychosoziale Therapien fördern die Teilhabe von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Das Projekt hat das Versorgungsangebot in Bayern erfasst und geprüft, ob es den Vorgaben der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ wie Schizophrenie oder wahnhaften Störungen gerecht wird. Als zentrales Projektergebnis konnte gezeigt werden, dass strukturelle Barrieren ab- und förderliche Strukturen aufgebaut werden müssen. Deutlich wurde laut G-BA eine Diskrepanz zwischen dem Versorgungsbedarf und der Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Der Innovationsausschuss fordert daher, verfügbare Angebote künftig strukturiert zu erfassen und die Informationsweitergabe über sie zu verbessern – im Rahmen des Projektes habe das durch sogenannte RegioFlyer und die Website „TheraPart“ sichergestellt werden können. Die Anwendung der Betroffenenleitlinie bei der Behandlung habe hingegen keine zusätzlichen Effekte erbracht. Sowohl das Erfassen von Versorgungsstrukturen als auch das Entwickeln von geeigneten Informationsmaterialien können für weitere bundeslandübergreifende Forschung interessant sein, heißt es vom G-BA. Daher würden die Projektergebnisse zur Information an verschiedene psychotherapeutische Fachgesellschaften weitergeleitet genauso wie an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, die fachübergreifend medizinische Leitlinien verantwortet.
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