Psychotherapeuten positionieren sich zum Koalitionsvertrag10. Dezember 2021 Foto: ©lev dolgachov – stock.adobe.com Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht vor, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) begrüßt dies und bietet Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach seine Unterstützung an. „Wir freuen uns, dass das Problem der Wartezeiten in ländlichen und strukturschwachen Gebieten und der erhöhte Bedarf bei Kindern und Jugendlichen erkannt wurde“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des bvvp, Benedikt Waldherr. Zu begrüßen sei auch, dass eine erneute Überarbeitung der Bedarfsplanung angegangen werden solle. „Es braucht dann aber auch dringend eine Gesetzesänderung, die festlegt, dass bei neuen Sitzen auch neues Geld ins System kommt“, mahnt Waldherr. Erfreulich sei auch, dass der Gesetzgeber offenbar erkannt habe, dass Patienten der Zugang zur neuen Komplexversorgung erschwert werde, da die hierzu neu geschaffene Richtlinie in ihrer jetzigen Form zu viele Hürden schaffe. „Die wichtigste Nachbesserung muss jetzt darin bestehen, dass auch Ärzten und Psychotherapeuten mit anteiligen Versorgungsaufträgen künftig als Bezugstherapeuten fungieren und damit den Behandlungsplan erstellen und umsetzen können“, erklärte bvvp-Vorstandsmitglied Ulrike Böker. Des Weiteren müsse die Vorgabe gestrichen werden, dass Patienten nach der Eingangssprechstunde zwingend innerhalb von sieben Tagen eine differentialdiagnostische Abklärung bei P-Fachärzten absolvieren müssten. Diese Regelung sei weder fachgerecht noch personell umsetzbar und schon gar nicht im Sinne der Patienten, die gegebenenfalls zusätzlich und unnötig belastet würden. Damit die Richtlinie flächendeckend umgesetzt werden könne, müsse zudem der Passus abgeändert werden, demzufolge die Koordination zwingend an Fachpersonal delegiert werden muss, fordert der Bundesverband. Wie der geplante Ausbau der Kapazitäten, der „bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert“ sein soll, tatsächlich aussehen soll, lässt nach Meinung des bvvp viel Raum für Spekulationen. Was genau sich Koalitionäre vorstellten und was davon aus fachlicher Sicht sinnvoll ist, das müsse in den kommenden Gesprächen mit den Politikern geklärt werden. Angesichts des nach Auffassung des Verbandes “desaströsen” Beschlusses des G-BA zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie), der Patienten nicht einmal 50 Minuten Psychotherapie pro Woche zugestehe, sei es nur sachgerecht, dass hier nachgebessert werden solle, sagte Böker. Auch die Psychiatrische Krisen- und Notfallversorgung soll, so der Koalitionsvertrag, flächendeckend ausgebaut werden. Positiv zu bewerten sei auch, dass die Ampel für Kinder und Jugendliche, die in einer privaten Krankenkasse versichert seien, eine Direktabrechnung zulassen wolle. Das werde vor allem Jugendlichen den Zugang zur Therapie erleichtern. Qualitätssicherung und GOÄ fehlen im Vertrag Vergebens suche man hingegen nach dem klaren Auftrag, die Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung der Psychotherapeuten sicherzustellen, kritisierte der bvvp. Alle Verbände hätten sich intensiv dafür eingesetzt. „Das ist eine große Enttäuschung und bedeutet hoffentlich nicht, dass das Thema gar nicht mehr angepackt wird“, so der bvvp-Vorsitzende Waldherr. Auch vermisst der Verband den Vorsatz, die Reform der GOÄ/GOP nun endlich umzusetzen. Seit Jahren werde verhandelt, der neue Leistungskatalog stehe. Nachdem die Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung vom Tisch sei, gebe es keinen nachvollziehbaren Grund mehr, die Vereinbarungen nicht endlich auch zur Anwendung zu bringen. Und schließlich suche man auch vergebens nach einem Satz zur Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung, der festschreibe, dass hierbei sparsame Instrumente eingesetzt werden müssten, die tatsächlich der Verbesserung der Qualität dienen. Der Koalitionsvertrag stelle eine Wunsch- und Absichtsliste dar, deren Umsetzung noch viel Zeit und Einsatz benötigen werde. Der Verband hoffe sehr, dass hierbei die Expertise der Psychotherapeutinnen und -Therapeuten einbezogen werde, erklärte der bvvp.
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