Reform der Notfallversorgung: BDA fordert Einbeziehung von medizinischer Expertise7. April 2025 Symbolbild: ©BDA/DGAI Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) begrüßt die Gesetzesankündigung zur Reform der Notfallversorgung, fordert aber die Einbeziehung von medizinischer Expertise. Der BDA betrachtet die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen angekündigte umfassende Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes, die innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung als Gesetz verabschiedet werden soll, als überaus wünschenswert und seit langem dringend erforderlich. Gleichzeitig mahnt der BDA, die Umsetzung der Reform nicht allein politisch-administrativ, sondern medizinisch-fachlich fundiert zu gestalten. „Wer die Notfallversorgung neu ordnen möchte, muss die Expertise derjenigen einbeziehen, die diese rund um die Uhr leisten“, betont Prof. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und Vertreter der Notfallmedizin im Präsidium des BDA. Die im Koalitionspapier vorgesehene engere Verzahnung von Rettungsdienst, ambulanter und stationärer Versorgung stößt im Verband grundsätzlich auf Zustimmung. Zugleich warnt der BDA jedoch vor einer Umsetzung ohne medizinisch-fachliche Steuerung. Bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Reform im Sommer 2024 hat der Verband seine Kritik an einigen Punkten deutlich gemacht: So mahnt er an, die Einführung vernetzter Gesundheitsleitstellen durch qualitätsgesicherte medizinische Ersteinschätzungssysteme begleiten zu lassen. Zudem dürfe die Leitung der integrierten Notfallzentren (INZ) nicht allein bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegen – vielmehr müsse diese Verantwortung gemeinsam mit den Kliniken getragen werden. Handlungskompetenzen klar definieren und regelmäßig schulen „Die Krankenhausreform kann nicht ohne eine gleichzeitige Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes stattfinden“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Grietje Beck. Dabei begrüßt sie die Umgestaltung des Rettungsdienstes zu einem eigenständigen medizinischen Leistungsbereich. „Hier müssen die Handlungskompetenzen allerdings klar definiert, regelmäßig geschult und unter ärztlicher Verantwortung stehen“, hält sie fest. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband die politisch Verantwortlichen auf, die anästhesiologischen und notfallmedizinischen Fachgesellschaften aktiv in die Umsetzung der Reform einzubeziehen. Nur so könne eine realitätsnahe, qualitätsgesicherte und krisenfeste Notfallversorgung gewährleistet werden. „Diese Reform ist zu wichtig, um sie ohne die Erfahrung der medizinischen Praxis umzusetzen. Unsere Kliniken, Rettungskräfte und Notaufnahmen brauchen keine Verwaltungsstruktur, sondern ein starkes, medizinisch getragenes Netzwerk für echte Notfälle“, so Gräsner. Ausdrücklich begrüßt der BDA gemeinsam der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) die geplanten Initiativen zu einem Registergesetz. Mit dem Deutschen Reanimationsregister stehe ein umfassendes Qualitätsmanagement-Tool zur Verbesserung der innerklinischen und prähospitalen Notfallversorgung zur Verfügung, das jedoch unter den aktuellen gesetzlichen Einschränkungen seine volle Wirkkraft, insbesondere im Hinblick auf die Erfassung des Langzeitüberlebens, nicht entfalten kann.
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