RSV-Prophylaxe: KBV sieht nach STIKO-Empfehlung noch viele Fragen ungeklärt10. Juli 2024 Foto: © bankrx/stock.adobe.com Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) eine neue Empfehlung zum Schutz von Kleinkindern vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ausgesprochen hat, ist die Vergütung dieser ärztlichen Leistung noch ungeklärt. „Absolut richtig und begrüßenswert im fachlichen Sinne, aber noch verbunden mit vielen ungeklärten Fragen“, kommentiert Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die aktuelle Empfehlung der STIKO, für alle Neugeborenen und Säuglinge zum Schutz vor schweren RSV-Atemwegsinfektionen eine Prophylaxe mit einem monoklonalen Antikörper durchzuführen. „Dadurch sollen RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie Versorgungsengpässe verhindert werden. Jedoch stellt die Immunisierung derzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Notwendig dafür ist eine noch ausstehende Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Überhaupt nicht geklärt ist zudem die Vergütung dieser neuen und beratungsintensiven Leistung. Auch hier muss der Gesetzgeber schnell handeln“, erläuterte Hofmeister. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung klargestellt, dass für gesetzlich Versicherte kein Leistungsanspruch durch die Schutzimpfungs-Richtlinie besteht. Der Grund dafür sei, dass es sich bei der RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab nicht um eine klassische Schutzimpfung, sondern um eine „andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe“ handelt (§ 2 Nr. 10 Infektionsschutzgesetz). Die Zeit dränge, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der KBV. „Die RSV-Saison beginnt im Oktober – das heißt, die Prophylaxe muss vorher flächendeckend stattgefunden haben“, betont Hofmeister. Dabei komme ein erheblicher zusätzlicher Beratungsaufwand auf die Ärztinnen und Ärzte zu. „Insbesondere bei dieser neuen Form der passiven Immunisierung wird es von Eltern viele Fragen zum Unterschied zu einem herkömmlichen Impfstoff, zur Funktionsweise und zu möglichen Nebenwirkungen der RSV-Prophylaxe geben.“ Seine Forderung: „Dieser hohe Beratungsaufwand der Kolleginnen und Kollegen muss auch angemessen mit zusätzlichen Finanzmitteln vergütet werden.“
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