Sach- und Implantat-Kosten in der Hybrid-DRG, was gibt es Neues?16. Januar 2026 Thomas Czihal (Bild: Zi/Lopota) Für die spezielle sektorengleiche Vergütung von ambulanten Operationen stehen die Details für 2026 fest. Warum diese aber noch lange nicht ausreichen und weiter differenziert werden müssen wird auf dem Jahreskongress des BVASK thematisiert. Die Ambulantisierung im deutschen Gesundheitssystem geht voran. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. November 2025 festgelegt, welche Eingriffe im kommenden Jahr mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die Fallpauschalen sind. Insgesamt gibt es 69 Hybrid-DRG, die Vertrags- und Klinikärzte im kommenden Jahr abrechnen können, so der Berufsverband für Arthrokopie (BVASK) im Vorfeld seines 36. Jahreskongresses, der vom 30. bis 31. Januar im Düsseldorfer Medienhafen stattfindet. Neu ab 2026 ist eine etwas stärkere Differenzierung der Hybrid-DRG nach Schweregraden, wodurch – auch bestehende Hybrid-DRG – weiter unterteilt werden. Das führt laut BVASK zu einer differenzierteren Vergütung bei Kostenunterschieden. „Keine befriedigende Lösung“ Thomas Czihal, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (ZI), der auf dem BVASK-Kongress zu dem Thema referieren wird, erläutert: „Keine befriedigende Lösung gab es bei den Sachkosten- und Implantatkosten – sie sind weiterhin in den Fallpauschalen enthalten und nicht separat abrechnungsfähig. Kurzum: Die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG geht in die richtige Richtung, ist aber nach wie vor nicht ausgereift, insbesondere nicht bei den Sach- und Implantatkosten.“ Eine stärker individualisierte Medizin sei so schwer möglich. Die Hybrid-DRG müssten daher in der Zukunft weiter entpauschalisiert werden und differenzierter auf die einzelnen Patientenbedürfnisse eingehen, fordert Czihal. Die spezielle sektorengleiche Vergütung bietet das größte Potenzial, um das Gesundheitswesen effizienter zu machen, da sie keine Preisunterschiede bei ambulanter oder stationärer Erbringung der gleichen Leistung kennt. Sie muss aber zwischen den einzelnen Leistungen stärker unterscheiden, um eine größere Vergütungsgerechtigkeit zu erreichen. „Implantatkosten ausgliedern“ „Dafür sollte es Splits der Hybrid-DRGs nach den Schweregrad-Kategorien des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes geben. Außerdem sollten Implantatkosten ausgegliedert werden, sodass sie verursachergerecht abgerechnet werden können. Dies sollte im Fokus der Arbeit der gemeinsamen Selbstverwaltung im Jahr 2026 stehen, um im Jahr 2027 die nächste Phase einer gerechten, sektorengleichen Vergütung zu erreichen“, betont Thomas Czihal.
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