Schiedsspruch zu pharmazeutischen Dienstleistungen stößt bei Ärzteschaft auf Kritik15. Juni 2022 Blutdruckmessung ist eine der pharmazeutischen Dienstleistungen, die es künftig in der Apotheke gibt. Symbolbild: JPC-PROD/stock.adobe.com Künftig können Patientinnen und Patienten in Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen erhalten, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Ärzteschaft kritisiert die Regelungen, für die KBV etwa sind diese „inhaltlich fragwürdig und teuer“. Während Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände den kürzlich von der ABDA veröffentlichten Katalog pharmazeutischer Dienstleistungen als „Meilenstein in der Patientenversorgung“ sieht, hagelte es aus der Ärzteschaft Kritik – nicht nur von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Andreas Gassen, bezeichnete die Regelungen als „inhaltlich fragwürdig und teuer“. Gassen führte aus: „Offenbar scheinen die Krankenkassen über genügend finanzielle Mittel zu verfügen. Da wäre es nur folgerichtig, die letztlich fundiertere ärztlich-medizinische Betreuung mindestens auf das den Apotheken zugestandene finanzielle Niveau anzuheben. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erbringen die gleichen Leistungen, trotz der besseren fachlichen Qualifikation, derzeit zu einem deutlich geringeren Satz. Das kann nicht sein.“ Zweifel an der Qualifikation von Apothekerinnen und Apothekern für die Leistungen, die sie erbringen sollen, kommt unter anderem von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen): „Nun sollen also Apothekerinnen und Apotheker für Leistungen, für die Ihnen fachlich die Qualifikation fehlt, deutlich besser honoriert werden als die Ärztinnen und Ärzte, die dafür ein jahrelanges Studium zu absolvieren haben“, kommentierten die Vorstandsvorsitzenden der KV-Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender nannte die neuen Angebote der Apotheken einen „Angriff auf die hausärztliche Versorgung“. Der Hausärzteverband Deutschland sieht das ganz ähnlich und warnt davor, die Versorgungsprozesse chaotischer werden. Als Beispiel nannte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, das Medikationsmanagement, bei dem demnächst neben Kliniken und niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzten auch die Apotheken mitmischen. Das werde „mit Sicherheit nicht helfen ein besseres Medikationsmanagement zu gewährleisten“, so Weigeldt weiter. Er kritisiert auch die Höhe der Vergütung, über die die Schiedsstelle in der vergangenen Woche ebenfalls entschieden hat. Für eine „erweiterte Medikationsberatung“ für Patientinnen und Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel einnehmen, erhalten Apothekerinnen und Apotheker beispielsweise 90 Euro. Der Bundesvorsitzende des Virchowbundes Dr. Dirk Heinrich versuchte, die festgelegten Vergütungen positiv zu deuten: „Wenn man davon ausgeht, dass die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen von der Schiedsstelle adäquat bewertet wurden, lässt das nur einen Schluss zu: Die ärztlichen Leistungen sind deutlich unterfinanziert.“ Vom Schiedsspruch gehe eine Signalwirkung für die nächsten Honorarverhandlungen zwischen Vertragsärzteschaft und Kassen aus. „Die Kassen sind offensichtlich in der Lage, deutlich mehr Geld für die Versorgung ihrer Versicherten auszugeben. Dieses Geld ist am sinnvollsten dort eingesetzt, wo die Hauptlast der Versorgung abgefedert wird: in den Arztpraxen.“ Apotheken dürfen nach einer Vereinbarung mit den Krankenkassen in Zukunft fünf neue Dienstleistungen erbringen, darunter eine „standardisierte Risikoerfassung“ bei Menschen mit Hypertonie. Für das dreimalige Blutdruckmessen erhalten die Apotheker 11,20 Euro netto. Dieser Betrag wurde vom Schiedsamt festgesetzt. Das ist beinahe doppelt so viel, wie ein niedergelassener Arzt für eine Langzeit-Blutdruckmessung über mindestens 20 Stunden hinweg inklusive Auswertung und Beurteilung des Befundes erhält. Die kassenärztliche Leistung ist derzeit mit 6,42 Euro bewertet. Auch die Blutdruckmessung als Teil des Belastungs-EKGs oder der gynäkologischen Krebsvorsorge ist deutlich günstiger. Das EKG mit mindestens zwölf Ableitungen und wiederholter Blutdruckmessung wird mit 22,31 Euro vergütet. Die einfache Krebsvorsorgeuntersuchung in der gynäkologischen Praxis, die zusätzlich zu einer Reihe von anderen Leistungen ebenfalls die Kontrolle des Blutdrucks enthält, wird mit 17,91 Euro bewertet. Anspruch auf die pharmazeutischen Dienstleistungen in ihrer Apotheke haben Patientinnen und Patienten, wenn sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie), nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva), einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen oder gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten. Rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz. (ja)
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