Schmerzmedizin: DGAI unterstützt Forderung nach eigener Leistungsgruppe4. März 2025 Symbolfoto: ©Coloures-Pic/stock.adobe.com Anästhesiologische Verbände unterstützen den Vorschlag der Deutschen Schmerzgesellschaft zur Implementierung einer eigenen Leistungsgruppe Schmerzmedizin in der Leistungsgruppensystematik des neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die geplante Krankenhausreform mit ihrem leistungsgruppenbasierten System stellt die Schmerzmedizin vor große Herausforderungen, betonen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) in einer aktuellen Mitteilung. Der aktuelle Entwurf des KHVVG berücksichtige die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) nicht adäquat, monieren sie. Während die IMST noch im Krankenhausplan NRW als „besonderes Angebot“ anerkannt ist, fehlt sie im neuen Gesetz sowohl in den Strukturkriterien der bestehenden Leistungsgruppen als auch als eigenständige Leistungsgruppe. Dies hätte zur Folge, dass die IMST über zahlreiche Leistungsgruppen hinweg verstreut würde. Dadurch würden die jeweiligen qualitativen Mindestvoraussetzungen dieser Gruppen auf die Schmerzmedizin angewendet – mit dem Risiko, dass sie nicht mehr angeboten werden kann, wenn die Mindestvoraussetzungen der zugeordneten Leistungsgruppen nicht erfüllt werden. Dies könnte erhebliche Lücken in der Versorgung chronischer Schmerzpatientinnen und -patienten zur Folge haben. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. hat mit Unterstützung von Experten einen fundierten Vorschlag zur Abbildung der Schmerzmedizin in der neuen Leistungsgruppensystematik erarbeitet und diesen bereits mit dem Bundesverband der Schmerztherapeuten Deutschlands (BVSD), dem Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM) und der Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer Akutkliniken (ANOA) abgestimmt. Dieser sieht vor, die Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe zu definieren und sie zudem als Auswahlkriterium in weiteren relevanten Leistungsgruppen zu verankern. Die qualitativen Mindestvoraussetzungen sollen dabei an den bestehenden OPS-Codes für die Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie ausgerichtet werden, um Widersprüche und unnötige neue Regelungen zu vermeiden. DGAI und BDA schließen sich diesem Vorschlag ausdrücklich an. „Die Schmerzmedizin ist ein wesentlicher Bestandteil der Anästhesiologie. Eine unzureichende Berücksichtigung im KHVVG gefährdet die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen“, betont DGAI-Präsident Prof. Gernot Marx. „Die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie ist ein etabliertes, wirksames Konzept. Sie benötigt eine klare strukturelle Verankerung in der geplanten Krankenhausreform, um auch zukünftig bedarfsgerecht angeboten werden zu können.“ BDA-Präsidentin Prof. Grietje Beck appelliert an die politischen Entscheidungsträger: „Schmerzmedizin ist essenziell für die Lebensqualität vieler Patientinnen und Patienten. Ohne eine klare Abbildung im Leistungsgruppensystem riskieren wir erhebliche Versorgungslücken. Es braucht jetzt eine verlässliche Lösung, die sicherstellt, dass die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie auch in Zukunft in hoher Qualität angeboten werden kann.“ Das KHVVG enthält bereits eine erste Definition von 65 Leistungsgruppen. Allerdings sieht das Gesetz eine Weiterentwicklung dieser Gruppen über eine Rechtsverordnung vor. Auch die qualitativen Mindestvoraussetzungen der bestehenden 65 Leistungsgruppen sollen auf diesem Wege weiter ausgearbeitet werden. Empfehlungen hierzu erarbeitet der neu eingerichtete Leistungsgruppenausschuss. Die Zeit drängt: Bereits bis zum 31. März 2025 soll die erste entsprechende Rechtsverordnung erlassen werden.
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