Schnittstelle ambulant/stationär: Eckpunkte für eine neue Vergütungsstruktur vorgelegt16. Januar 2020 Illustration: © magele-picture – stock.adobe.com Gemeinsam mit den Belegärzten fordert der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) in der “Frankfurter Erklärung” den Gesetzgeber auf, eine moderne, patientengerechte und ressourcenschonende ärztliche Behandlung an der Schnittstelle ambulant/stationär zu entwickeln. Zusammen mit zehn weiteren an der Schnittstelle tätigen Verbänden haben der Bundesverband der Belegärzte e. V. (BDB) und Spifa Eckpunkte für eine vollständig neue Struktur und Vergütung ärztlicher sektorenverbindender Leistungen vorgelegt.* Die Umsetzung der “Frankfurter Erklärung” würde eine grundlegende Neuordnung der §§ 115 bis 122 SGB V bedeuten und die sektorenübergreifende Versorgung neu ordnen, betonen die Verbände. „Die Grundidee ist, dass alle stationären Leistungen mit einer mittleren Verweildauer von unter vier Tagen auch alternativ intersektoral erbracht werden können“, erläuterte Dr. Andreas Hellmann, Stellvertretender BdB-Vorsitzender das Konzept. Die bisherigen gesetzlichen, strukturellen und bürokratischen Hürden an der Sektorengrenze würden mit diesem Vorschlag beseitigt, wobei mit der Verschlankung des SGB V auch eine Verbesserung der Patientenversorgung einhergehe. „Die Sicherstellung der ärztlich-medizinischen Versorgung in Deutschland über die Schnittstelle ambulant-stationär hinweg ist die entscheidende Herausforderung für die Gesundheitspolitik“, heißt es in der Erklärung. Mit dem gemeinsamen Vorschlag würden bestehende Strukturen der sektorenverbindenden Versorgung weiterentwickelt. „Belegärzte spielen dabei eine unverzichtbare Rolle“, so SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. „Unser an die gemeinsame Selbstverwaltung und die Politik gerichtete Vorschlag einer ärztlich intersektoralen Leistungserbringung schließt sich nahtlos und passgenau an die Forderungen der Belegärzte an“, erklärte SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Friedrich Spies. Link zur “Frankfurter Erklärung” im Wortlaut: https://www.spifa.de/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-17-PM-Frankfurter-Erklärung-mit-Eckpunkten.pdf *Anm. d. Red.: Auch der OcuNet Verbund zählt zu den zehn Verbänden, die neben dem SpiFa und dem BdB die Erklärung mittragen. Der Berufsverband der Augenärzte ist Mitglied des Fachärzte-Spitzenverbandes SpiFa. Als Eckpunkte formuliert werden unter anderem:– Die Behandlungssteuerung erfolgt grundsätzlich ambulant vor stationär.– Es gilt der Verbotsvorbehalt.– Der Leistungskatalog wird aus dem DRG-Katalog entwickelt.– Vergütung erfolgt direkt durch die Kassen.– Das Belegarztsystem wird rechtssicher weiterentwickelt (Verbotsvorbehalt, Vergütung aus der DRG).
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