Sektorenübergreifende Versorgung: SpiFa will Belegarztwesen wiederbeleben19. Oktober 2017 Der SpiFa will das Belegarztwesen im Sinne einer „bruchfrei und sektorenunabhängig“ gestalteten Behandlung wiederbeleben. Illustration: © teracreonte – Fotolia.com „In der kommenden Legislaturperiode muss die sektorenübergreifende Versorgung konsequent verbessert werden“, fordert der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und macht Vorschläge zur Wiederbelebung des Belegarztwesens. „Das Belegarztwesen ist ein weltweit verbreitetes Modell für eine gut funktionierende intersektorale Versorgung und die einzige Versorgungsstruktur, die eine Patientenbetreuung über alle Sektoren hinweg durch dieselbe Ärztin beziehungsweise denselben Arzt ermöglicht. Nicht zuletzt für den ländlichen Raum kann damit Versorgungsengpässen wirkungsvoll begegnet werden“, erklärt der SpiFa und fordert den Gesetzgeber auf, den Verbotsvorbehalt auf die belegärztliche Tätigkeit auszudehnen und damit belegärztliche Behandlung „bruchfrei und sektorenunabhängig“ zu gestalten. Das bedeute auch, so der Spitzenverband, dass eine strukturell gleiche Erlössituation wie bei Hauptabteilungen im DRG-System hergestellt werden müsse. Folglich habe die Vergütung belegärztlicher Leistungen grundsätzlich außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu erfolgen, was bedeute, dass § 121 Abs. 3 SGB V entsprechend anzupassen sei. DRGs, die die spezielle Kosten- und Vergütungsstruktur des Belegarztwesens berücksichtigten, müssten durch das IneK angepasst werden. „So wie 2007 mit dem GKV-VÄndG die Umwandlung von Belegabteilungen in Hauptabteilungen vereinfacht wurde, muss nun die Umwandlung von Haupt- in Belegabteilungen vereinfacht werden“, fordert der SpiFa. In der Krankenhausplanung der Länder müsse eine Mindestmenge für die in Krankenhäusern zu führenden Belegbetten ausgewiesen werden. Bruchlose Patientenversorgung „Ein weiterentwickeltes Belegarztwesen befördert das übergeordnete Ziel der Überwindung von starren Sektorengrenzen bei gleichzeitigem Erhalt eines hohen Versorgungsniveaus mit einer bruchlosen Versorgung der Patienten durch den selbstgewählten und aus der ambulanten Versorgung bekannten Arzt“, so Dr. Andreas Hellmann, Mitglied des SpiFa-Schnittstellenausschusses ambulant/stationär und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Belegärzte e.V. (BdB). „Mit dem Belegarztwesen werden die Prinzipien der Freiberuflichkeit, der persönlichen Leistungserbringung und vertragsärztlichen Zulassung gewahrt.“ „Diese Art von Versorgung entspricht dem Wunsch der Patienten und stellt eine effiziente Versorgungsform dar“, sagt Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. „Die stationäre Versorgung bleibt elementarer, notwendiger Bestandteil eines Gesundheitssystems. Bei den sogenannten „stationär/ambulanten“ Fällen mit bis zu drei Tagen Liegedauer sind geeignete Strukturen bereits definiert und müssen endlich eingeführt werden“ (s. Praxiskliniken § 122 SGBV). Bereits im Juni hatte die KBV im Rahmen des Sicherstellungskongresses das Thema Belegarztwesen wieder in den Fokus gerückt, was vom SpiFa ausdrücklich begrüßt wurde. Der SpiFa hatte im Juni dieses Jahres gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden das „Aktionsbündnis Belegarztwesen“ ins Leben gerufen. In seinem Grundsatzpapier „Verbesserung der Patientenversorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär mittels Stärkung des Belegarztsystems“ präzisiert der SpiFa die Forderungen aus seiner Agenda „Facharzt 2020“ und nennt Verbesserungsvorschläge zur „zukunftsfähigen Gestaltung intersektoraler Versorgung“. Link zum Grundsatzpapier: https://www.spifa.de/wp-content/uploads/2017/10/2017-10-09-Grundsatzpapier-Belegarztwesen_ver%C3%B6ffentlicht.pdf Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
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