Selektivverträge: “Erfolgsgeschichte für Menschen mit chronischen Darmerkrankungen”13. November 2018 Foto: © FotolEdhar/Fotolia Im Juli 2015 konnte in Westfalen-Lippe mit der Barmer Krankenkasse der erste Selektivvertrag für Patienten mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED) abgeschlossen werden. Ziel war es, die Behandlung trotz knapper wirtschaftlicher Ressourcen zu optimieren. Jetzt folgen mehr als 50 weitere Krankenkassen diesem Beispiel, wie der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) berichtet. Kriterium für eine qualitativ hochwertige Versorgung von CED-Patienten und damit Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vertrag ist das Zertifikat „CED Schwerpunktpraxis im bng“. Es wurde 2013 vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) eingeführt und muss alle zwei Jahre erneut erworben werden. Die behandelnden Ärzte verpflichten sich zu einer leitliniengerechten Behandlung mit modernen Arzneimitteln (Biologika). Auf dieser Grundlage konnten die Krankenkassen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern vereinbaren, die eine wirtschaftliche Verordnungsweise ermöglichen. Wegen seines Erfolges sei der Vertrag unter dem Begriff „Biolike“ in angepasster Form inzwischen in zahlreichen anderen Regionen in Deutschland übernommen worden, so der bng. Außerdem konnte zum 1. Oktober 2018 zunächst wieder für Westfalen-Lippe ein entsprechender Vertrag mit einem Verbund von 52 weiteren Krankenkassen abgeschlossen werden. In diese Vereinbarungen seien zusätzliche Elemente wie die neu eingeführte Fachweiterbildung der CED-Versorgungsassistenz für Praxispersonal und eine qualifizierte Ultraschall-Untersuchung des Darms aufgenommen worden, berichtet der bng. „Wir gehen davon aus, dass auch dieser Vertrag weiter in Deutschland ausgerollt werden könnte, nachdem er in Westfalen-Lippe erfolgreich umgesetzt worden ist“, sagt bng-Vorstand Dr. Ulrich Tappe, der als Verbandsvertreter neben vielen anderen maßgeblich zur Vertragsgestaltung beigetragen hat.
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