Solarien und Hautkrebs: Verbot oder konsequente Umsetzung der UV-Schutzverordnung?6. Februar 2020 Foto: © .shock/Adobe Stock Nach der Präsentation von „Spectrum. The most dangerous artwork“, einer UV-Lichtinstallation, die kürzlich in den Berliner Reinbeckhallen gezeigt wurde, fordert die Deutsche Krebshilfe nun gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) ein bundesweites Verbot von Solarien. Denn: Künstliche UV-Strahlung ist ein Krebsrisikofaktor. Jährlich verursacht der Gebrauch dieser Geräte europaweit bei etwa 3400 Menschen den schwarzen Hautkrebs. In etwa 800 Fällen führt dies zum Tod. Impressionen des Kunstwerks „Spectrum. The most dangerous artwork“ sowie des flankierenden Experten-Talks in den Berliner Reinbeckhallen werden derzeit von vielen Interessierten in den Sozialen Medien und im Internet unter www.krebshilfe.de aufgerufen. Die gefährliche Lichtinstallation des Berliner Künstler-Duos „LOW BROS“ bestand aus 65 handelsüblichen UV-Röhren, wie sie auch in Solariengeräten eingesetzt werden. Es verdeutlicht das von vielen unterschätzte Hautkrebsrisiko, dass durch UV-Strahlen ausgelöst wird. Im Rahmen der Ausstellung erhielten die Besucher nur in Schutzkleidung für maximal fünf Minuten Zutritt. In direkter Nähe der überdimensionalen Konstruktion entsprach die Strahlung der, der Äquatorsonne zur Mittagszeit – einer für Solarien typischen Bestrahlungsstärke. „Seit einem Jahrzehnt sind Solarien als eindeutig krebserregend eingestuft. Das Nutzungsverbot für Minderjährige wird jedoch völlig unzureichend eingehalten“, erläutert Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe die Forderung nach einem generellen Solarienverbot. Das Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche existiert seit 2009. Doch allein im Jahr 2018 gelang es schätzungsweise 140.000 Minderjährigen, Zugang zu Solariengeräten zu erhalten. Tendenz steigend, wie Zahlen der repräsentativen, bundesweiten Beobachtungsstudie „Nationales Krebshilfe-Monitoring zur Solariennutzung (NCAM)“ belegen. Prof. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP ergänzt: „Welch ein wahnwitziger Trugschluss, dass gebräunte Haut immer noch als gesund und schön gilt. Der Bräunungsprozess ist immer ein Hilfeschrei der Haut. Jede Solariennutzung führt zu gesundheitlichen Schäden.“ Jährlich erkranken etwa 37.000 Menschen in Deutschland an einem malignen Melanom. Die internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft sowohl die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien in die höchste Risikogruppe der krebsauslösenden Faktoren ein. Die WHO und andere wissenschaftliche Gremien raten daher dringend von jeglicher Solariennutzung ab. Denn UV-Strahlung verursacht neben der gewünschten Bräunung binnen Sekunden Schäden im Erbgut der Hautzelle. Aus Zellen mit solch geschädigtem Erbgut kann sich auch Jahrzehnte später noch Hautkrebs entwickeln. Die Hautbräune stellt lediglich eine Schutzreaktion der Haut dar und ist kein Zeichen von Gesundheit. Besonders die Haut von Kindern und Jugendlichen ist empfindlich gegenüber UV-Strahlung und das Risiko einer Hautkrebserkrankung ungleich höher als bei Erwachsenen. „Trotz gewisser gesetzlicher Vorgaben ist die Nutzung von Sonnenbänken niemals unbedenklich. Denn laut der IARC gibt es keinen Schwellenwert für ungefährliche künstliche UV-Bestrahlung, wodurch kein Solarium als gesundheitlich sicher betrachtet werden kann“, untermauert Nettekoven die Verbotsforderung, die von der ADP unterstützt wird, so Breitbart. Mit der eindrucksvollen Installation „Spectrum“ in den Berliner Reinbeckhallen wurden die gesundheitlichen Gefahren von Solariengeräten veranschaulicht und Aufmerksamkeit für das gesellschaftliche Problem der Solariennutzung geschaffen. „Ein Sonnenstudio ist in unseren Augen eine Kultstätte, in dem sich ein wiederkehrendes Ritual vollzieht. In unserer Installation „Spectrum“ heben wir den Aspekt der Sonnenanbetung heraus und legen den Fokus auf das Objekt der Anbetung: Eine Sonne aus echten UV-Röhren, von der eine reale Bedrohung ausgeht“, erklären die LOW BROS ihr Werk. Deutscher Sauna-Bund: „Zuerst UV-Schutzverordnung konsequent anwenden“ In Reaktion auf die Forderung der Deutschen Krebshilfe und der ADP meldet sich der Deutsche Sauna-Bund zu Wort und erinnert daran, dass es schon seit 2012 die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung, kurz UV-Schutzverordnung (UVSV) gebe. Auf dieser Basis schule der Deutsche Sauna-Bund als dafür vom Staat zertifizierte Organisation seit acht Jahren erfolgreich „Fachpersonal für UV-Bestrahlungsgeräte“ in Sonnenstudios, Saunaanlagen, Bädern, Fitnessbetrieben und Hotels – inzwischen seien 5400 Personen entsprechend zertifiziert. Der Verband räumt ein, dass die Teilnehmerzahlen anfangs hoch gewesen, in den vergangenen Jahren aber merklich zurückgegangen seien. Als ein Grund dafür werden oftmals fehlende, flächendeckende Kontrollen für den Vollzug der UVSV durch die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern genannt. Bußgelder für die Nichteinhaltung der Schutzvorschriften gebe es nur selten. Der Deutsche Sauna-Bund fordert in seiner aktuellen Mitteilung alle Solarienbetreiber zur Schulung ihres Personals auf. Geschäftsführer Rolf-A. Pieper, Leiter der Zertifizierungsstelle und der Fortbildungsakademie des Verbandes, appelliert: „Oberstes Ziel muss die Gesundheit der Solariennutzer sein. Dazu braucht es zwingend gut ausgebildetes Fachpersonal, das kompetent aufklärt und zum vernünftigen Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten anleitet, wozu auch eine Hauttypenberatung gehört. Die zuständigen Behörden müssen mehr Kontrollen durchführen, um den effektiven Vollzug der UVSV zu gewährleisten. Bevor man aber den schwierigen Weg des Verbots von Solarien geht, sollte zunächst die UV-Schutzverordnung konsequent angewendet werden.“
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