Sonja Optendrenk ist neue G-BA-Vorsitzende

Foto: Svea Pietschmann/G-BA

Mit Dr. Sonja Optendrenk ist seit dem 1. Juli 2026 erstmals eine Frau unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss es (G-BA). Sie freue sich auf die neue Aufgabe, betonte Optendrenk.

Optendrenks Amtszeit endet am 30. Juni 2030. Die 54-Jährige folgt auf Prof. Josef Hecken, der das Amt 2012 übernommen hatte. Hecken verlässt den G-BA aus persönlichen Gründen in der laufenden Amtsperiode.

„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe“, betonte die neue unparteiische G-BA-Vorsitzende und ergänzte: „Aktuell laufen bereits einige Gesetzgebungsverfahren, die sich unmittelbar auf die Arbeit des G-BA auswirken werden. Alle haben einen Anspruch darauf, dass wir schnell, transparent und evidenzbasiert arbeiten: von der Versichertengemeinschaft über Medizinproduktehersteller, Wissenschaft, Fachgesellschaften bis hin zur Pharmaindustrie“.

Amt als unparteiische Vorsitzende des G-BA „sehr positiv bewertete Verpflichtung“

Als G-BA leisteten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie mitberatend auch die Patientenvertretung, einen Beitrag, um die Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen. „Insofern ist der Vorsitz des obersten Gremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung für mich eine sehr positiv bewertete Verpflichtung. Den Herausforderungen des Amtes der unparteiischen Vorsitzenden des G-BA stelle ich mich sehr gerne“, erklärte Optendrenk.

Die Volkswirtin Optendrenk war seit Januar 2024 Staatssekretärin im hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Davor hatte sie verschiedene leitende Positionen und Funktionen im Bundesgesundheitsministerium und dem Bundeskanzleramt inne.

Als unparteiische Vorsitzende des G-BA vertritt Dr. Sonja Optendrenk den G-BA gerichtlich und außergerichtlich. Zusammen mit Karin Maag und Dr. Bernhard van Treeck vervollständigt sie das Trio der unparteiischen hauptamtlichen, stimmberechtigten Mitglieder des G-BA. Die anderen zehn stimmberechtigten Mitglieder des G-BA werden von den Trägerorganisationen benannt.