SpiFa: Bertelsmann-Studie zur ärztlichen Vergütung „am Thema vorbei“

Lars F. Lindemann (l.) und Hans-Friedrich Spies. Foto: © Andreas Schoelzel/SpiFa

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) widerspricht der Studie der Bertelsmann Stiftung zur ärztlichen Vergütung. Die darin dargestellte Kritik am Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorarordnung gehe am eigentlichen Thema vorbei. Das konsequente Durchsetzen des Prinzips ambulant vor stationär sei der Schritt in die richtige Richtung.

Der SpiFa macht erhebliche Bedenken mit Blick auf die am 1. Oktober erschienenen von Jürgen Wasem im Auftrage der Bertelsmann-Stiftung verfassten Studie zur „Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen“ geltend, da diese bei der Behandlung des an sich wichtigen Themas zielgeleitet, aber in der Sache völlig unnötig den altbekannten Traum der Bertelsmann-Stiftung von der Bürgerversicherung mit aufwärme, wie der SpiFa mitteilt. „Eine Vereinheitlichung der Vergütungssysteme ist für die Behebung der sich aus der Art der Finanzierung von im intersektoralen Bereich erbrachter medizinischer Leistungen nicht notwendig“, erklärte RA Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa am 2. Oktober in Berlin.

Die Publikation der Bertelsmann-Stiftung schlägt vor, zur Überwindung der Sektorengrenzen „den Anteil ärztlicher Leistungen, die sowohl in der Arztpraxis als auch im Krankenhaus erbracht werden” künftig auch einheitlich zu vergüten. Allerdings ist laut Studie „die Angleichung beider Honorarordnungen ohne gleichzeitige Reform der Finanzierung von GKV und PKV” nicht zu empfehlen – die Studie schlägt stattdessen eine „Integrierte Krankenversicherung” vor.

„Die so diskutierte Angleichung beider Vergütungssysteme berücksichtigt zudem nicht, dass bei aller möglicher Kritik am Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorarordnung, der freie Beruf des Arztes einen Anspruch auf eine freie Gebührenordnung „GOÄ“ hat“, so Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied des SpiFa.

Das eigentliche Thema ist für den SpiFa jedoch die Überwindung der Sektorengrenzen, sodass ambulante und stationäre Leistungen endlich nach einheitlichen Kriterien bewertet werden. „Heute bestimmt immer öfter der Zustand des Patienten und nicht die Leistung an sich, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird. Dem muss die Ordnungspolitik der Zukunft Rechnung tragen und die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben neu ordnen“, erklärte Spies.

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung beschreibt ausführlich eine Vielzahl von Problemen bei der Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen. Für den SpiFa ist dessen eigenes Konzept der ärztlich intersektoralen Leistungen „zielführender”, welches konsequent den Ansatz ambulant vor stationär verfolgt. Der SpiFa macht deshalb einen Gesetzesvorschlag, der alle seitherigen Regelungen in einem § 115 neu SGB V zusammenfasst. Bei den so definierten ärztlich intersektoralen Leistungen werde neben den seitherigen Regelungen in den angesprochenen Paragrafen auch alle stationären Fälle mit einbezogen, die in der Regel vier Tage Liegedauer nicht überschreiten.

Der neu geordnete Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird, nach den Vorstellungen des SpiFa, die stationären Fälle dahingehend überprüfen, ob sie ambulant hätten erbracht werden können. Damit übernimmt man den stationären Leistungskatalog mit dem offenen Verbotsvorbehalt, sodass für die Vergütung nicht der „begrenzende Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)“ sondern ein Fallpauschalensystem vorgesehen werde, nach dem Motto: „Eine Leistung, eine Qualität, ein Preis.“ (red/ja)