SpiFa fordert Fonds von PKV und Beihilfeträgern2. April 2020 Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Foto: SpiFa Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert, dass die privaten Krankenversicherer und die Träger der Beihilfe auch in der Krise „zum dualen System stehen“ müssten. Nach Einschätzung des SpiFa werden die Honorareinbußen aus der Behandlung von Selbstzahlern im ambulanten Bereich innerhalb der nächsten Monate einen Großteil aller Arztpraxen in deren Existenz bedrohen. Die Politik hat bisher allein die bereits eintretenden Honorarausfälle im Bereich der Versorgung von Gesetzlich Versicherten in den Blick genommen. Dies sichert jedoch nur einen Teil der gerade heute und auch in der Zukunft dringend gebrauchten Versorgungsstrukturen für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland“, erklärt der SpiFa. Zur Stabilisierung des ambulanten Versorgungsbereiches fordert er daher Stützungsmaßnahmen auch für die Honorarausfälle im privatärztlichen Bereich „durch Schaffung eines durch die PKV und die Träger der Beihilfe gespeisten Fonds, der mit den Stützungsmaßnahmen der KfW kombiniert wird“. Nach eigenen Berechnungen des SpiFa auf der Grundlage der im Jahr 2017 durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Kostenstruktur von Arzt- und Zahnarztpraxen (2015), stellt sich der Anteil der Honorare für die Behandlung von Selbstzahlern an den Gesamteinahmen einer Praxis als „unabdingbar notwendig“ dar, um die Praxis wirtschaftlich führen zu können. Privatärztlicher Bereich sollte gestützt werden „An diesen Zahlen ist leicht erkennbar“, so SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann, „dass ein Rückgang bei den Honoraren aus dem Selbstzahlerbereich um 50 Prozent für eine durchschnittliche Praxis keine Gesamtkostendeckung mehr zu erreichen ist, sie ist sogar unmöglich, wenn der Honorarumsatz aus Selbstzahlerleistungen einen arztgruppenspezifischen Schwellenwert übersteigt und eine nachweisbare Kostenunterdeckung entsteht.” Der Rettungsschirm für die vertragsärztliche Versorgung nütze dann nur sehr begrenzt. Daher sei es nach Auffassung des SpiFa unerlässlich, dass Stützungsmaßnahmen im privatärztlichen Bereich dringend erfolgen müssten. Gerade jetzt sei es notwendig, dass der gesamte ambulante Bereich weiter leistungsfähig bleibe und so überhaupt nur den Airbag für den Krankenhausbereich bieten könne, der jetzt dringender denn je gebraucht werde, betonte Lindemann in einer Mitteilung des SpiFa zum Krankenhausentlastungsgesetz. „Hieran sollten auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen wie auch die öffentliche Hand als Trägerin der Beihilfe ein dringliches Interesse haben“, meint Lindemann. „Wir fordern darum einen zügigen Aufbau eines Fonds, beispielsweise angesiedelt beim Ombudsmann des PKV-Verbandes, der mit den Stützungsprogrammen der KfW kombiniert wird, um eine zielgerichtete und sachgerechte Stützung von ambulanten Versorgungsstrukturen ermöglicht.“ Die Dualität des deutschen Gesundheitssystems bringe hier neue Herausforderungen, denen sich auch die privaten Versicherer stellen sollten. Es wäre fatal, wenn die bisher stets geführten Argumente der Quersubventionierung durch die PKV sich als Schönwetterargumente zeigten. Einnahmen aus Selbstzahlerleistungen Zur näheren Erläuterung teilt der SpiFa weiter mit, dass die Einnahmen aus Selbstzahlerleistungen für Einzelpraxen je Praxisinhaber im Durchschnitt 28 Prozent der Gesamteinnahmen betragen. Die Spannweite liege je nach Fachgruppe zwischen 13 und 47 Prozent. Orthopäden erreichen hier nach Angaben des Verbandes einen Durchschnittswert von 45,5 Prozent. Im Schnitt entfallen laut SpiFa insgesamt 49 Prozent der Einnahmen aus der Privatabrechnung auf die Gesamt-aufwendungen der Einzelpraxen. Die Spannweite liege hier – je nach Fachgruppe – durchschnittlich zwischen 45 und 55,7 Prozent (Orthopädie). Durch die PKV, so der SpiFa abschließend, seien nach dem Tragfähigkeitsprinzip im Durchschnitt Aufwendungen in Höhe von 51.083 Euro je Einzelpraxis zu „erwirtschaften“. Die Spannweite differiere aber auch hier je nach Fachgruppe extrem zwischen circa 17.000 Euro in der Neurologie/Psychiatrie und etwa 117.000 Euro in der Orthopädie. Als Quellen für diese Zahlen nennt der SpiFa die Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten, 2015 (www.destatis.de), den Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 2018 sowie eigene Berechnungen.
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