SpiFa hat den Startschuss zu den Hybrid-DRGs zum Jahreswechsel begrüßt

Dirk Heinrich (Foto: Andreas Schoelzel / SpiFa)

Die Hybrid-DRG-Verordnung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, ermöglicht es laut Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) endlich, dass unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor überführt werden und dass für Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.

„Auch wenn der derzeitige Leistungskatalog noch sehr klein und überschaubar ist: mit dieser Rechtsverordnung ist ein wichtiger Grundstein für die Fachärztinnen und Fachärzte gelegt, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben. Zudem hat das BMG in seinem überarbeiteten Referentenentwurf offensichtlich viele Hinweise aus den Berufsverbänden aufgegriffen und berücksichtigt. Das begrüßen wir sehr“, erklärte der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.

Entscheidend für den Erfolg der Rechtsverordnung werden aus Sicht des SpiFa die künftigen Verhandlungen im Rahmen der Selbstverwaltung sein. Der SpiFa hatte zuletzt in einem gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog über 5000 Leistungen ermittelt, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Um die Ambulantisierung weiter zu befördern und die Verordnung mit Leben zu füllen, sei eine pragmatische und sachgerechte Herangehensweise bei der praktischen Umsetzung der Rechtsverordnung, aber auch bei der zügigen Erweiterung des Leistungskataloges angebracht.

Skeptisch bleibt Heinrich deshalb auch ob der Befristung der Rechtsverordnung auf ein Jahr: „Das Jahr 2024 wird zeigen, ob mit dieser Verordnung das Ambulantisierungspotenzial gehoben werden kann, oder ob es dafür weiterer bzw. anderer politischer Rechtsinstrumente bedarf. Der SpiFa wird diesen Prozess auf jeden Fall weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.“